Samstag, 20. Mai 2023

MISSBRAUCH - Sexueller Missbrauch / Ein ernsthaftes Problem unserer Gesellschaft

SEXUELLER MISSBRAUCH - Ein ernsthaftes Problem unserer Gesellschaft


Ja, sexueller Missbrauch ist ein ernsthaftes Problem in unserer Gesellschaft. Es betrifft Menschen jeden Alters, Geschlechts und sozialen Hintergrunds. Sexueller Missbrauch kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich sexueller Belästigung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Missbrauch in Beziehungen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass sexueller Missbrauch nicht nur körperliche Auswirkungen hat, sondern auch schwerwiegende emotionale und psychologische Folgen für die Opfer haben kann. Die Betroffenen können unter Angstzuständen, Depressionen, posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) und anderen traumabezogenen Störungen leiden. Oft fühlen sich die Opfer schuldig, schämen sich oder haben Schwierigkeiten, über das Geschehene zu sprechen.

Ein Problem im Umgang mit sexuellem Missbrauch ist, dass Opfer häufig aufgrund von Stigmatisierung, Scham oder Angst vor Vergeltung oder Nichtglauben keine Anzeige erstatten. Dies kann dazu führen, dass Täter ungestraft bleiben und weitere Opfer finden. Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft ein unterstützendes Umfeld schaffen, in dem Opfer sich sicher fühlen, über ihre Erfahrungen zu sprechen und Unterstützung zu suchen.

Prävention ist ebenfalls von großer Bedeutung. Dies umfasst die Förderung von Bildungsprogrammen, die über sexuellen Missbrauch aufklären und Menschen helfen, die Zeichen von sexuellem Missbrauch erkennen können. Es ist auch wichtig, Kultur und gesellschaftliche Normen zu ändern, die Gewalt und sexuellen Missbrauch stillschweigend dulden oder rechtfertigen.

Die Strafverfolgung von Tätern ist ein weiterer entscheidender Aspekt. Es ist wichtig, dass Opfer Zugang zu einem gerechten Justizsystem haben und dass Täter angemessen bestraft werden, um Gerechtigkeit zu gewährleisten und potenzielle Täter abzuschrecken.

Insgesamt erfordert die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs ein ganzheitliches Vorgehen, das Prävention, Unterstützung für Opfer und Strafverfolgung umfasst. Es ist eine Aufgabe, bei der jeder Einzelne gefordert ist, indem er aufmerksam ist, die Bedürfnisse von Opfern ernst nimmt und die Notwendigkeit einer sicheren und respektvollen Gesellschaft betont.



PRÄVALENZ VON SEXUELLEM MISSBRAUCH BEI KINDERN: 

Es ist leider schwierig, genaue und weltweit einheitliche Statistiken über sexuellen Missbrauch bei Kindern zu ermitteln, da dieses Thema oft unterberichtet und tabuisiert wird. Die Prävalenzraten variieren je nach Land, Kultur, Erhebungsmethoden und Definitionen von sexuellem Missbrauch. Es gibt jedoch Untersuchungen und Schätzungen, die aufzeigen, dass sexueller Missbrauch bei Kindern ein weit verbreitetes Problem ist.

Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden weltweit etwa 15 bis 25 Prozent der Mädchen und 5 bis 15 Prozent der Jungen sexuell missbraucht. Diese Zahlen basieren jedoch auf selbstberichteten Daten und können die tatsächliche Häufigkeit unterschätzen, da viele Fälle nicht gemeldet oder erkannt werden.

ES IST WICHTIG ANZUMERKEN, DASS SEXUELLER MISSBRAUCH BEI KINDERN NICHT AUF EINE BESTIMMTE REGION, KULTUR ODER SOZIOÖKONOMISCHE GRUPPE BESCHRÄNKT IST. ER KANN IN ALLES GESELLSCHAFTEN UND BEVÖLKERUNGSGRUPPEN AUFTRETEN. Es gibt auch Faktoren, die das Risiko für sexuellen Missbrauch erhöhen können, wie beispielsweise mangelnde Aufklärung über sexuellen Missbrauch, soziale Isolation, familiäre Dysfunktion, Armut und mangelnde Aufsicht.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns als Gesellschaft dafür einsetzen, sexuellen Missbrauch bei Kindern zu verhindern, Opfer zu unterstützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Eine verbesserte Aufklärung, Sensibilisierung, präventive Maßnahmen, Stärkung der Kinderrechte und Zugang zu qualifizierter Hilfe und Unterstützung sind entscheidend, um sexuellen Missbrauch bei Kindern zu bekämpfen.




SEXUELLER MISSBRAUCH IN DER RELIGION


SEXUELLER MISSBRAUCH IM BUDDHISMUS:

Sexueller Missbrauch ist bedauerlicherweise auch im Kontext des Buddhismus vorgekommen. Es gab Berichte über sexuellen Missbrauch von Mönchen, spirituellen Lehrern und anderen Personen, die im buddhistischen Umfeld tätig sind. Diese Missbräuche können verschiedene Formen annehmen, wie sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen oder Machtmissbrauch in spirituellen Beziehungen.

Es ist wichtig anzumerken, dass solche Missbräuche nicht die Grundprinzipien oder Lehren des Buddhismus widerspiegeln. Der Buddhismus betont Mitgefühl, Gewaltlosigkeit, Achtsamkeit und Respekt für alle Lebewesen. Sexueller Missbrauch steht im Widerspruch zu diesen ethischen Prinzipien und den Werten des Buddhismus.

Es gibt verschiedene buddhistische Gemeinschaften und Organisationen, die sich aktiv mit dem Thema sexueller Missbrauch auseinandersetzen und Schutzmaßnahmen entwickeln, um solche Vorfälle zu verhindern. Es wurden Richtlinien und Verhaltenskodexe eingeführt, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Gemeinschaften in einer sicheren und respektvollen Umgebung leben und praktizieren können.

Es ist wichtig, dass buddhistische Gemeinschaften und Organisationen Transparenz fördern und effektive Mechanismen zur Untersuchung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs etablieren. Opfer sollten unterstützt und ermutigt werden, über ihre Erfahrungen zu sprechen und angemessene Hilfe zu erhalten. Darüber hinaus ist eine offene und kritische Diskussion über das Thema innerhalb der buddhistischen Gemeinschaften notwendig, um Bewusstsein zu schaffen und positive Veränderungen herbeizuführen.

Es liegt in der Verantwortung aller, die im buddhistischen Kontext aktiv sind, auf Missbrauch aufmerksam zu sein und sich für eine Kultur des Respekts, der Achtsamkeit und der Gerechtigkeit einzusetzen. Dies erfordert eine kontinuierliche Selbstreflexion, eine Überprüfung der Machtstrukturen innerhalb der Gemeinschaften und eine Unterstützung derjenigen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind.

Es ist wichtig zu betonen, dass sexueller Missbrauch kein spezifisches Problem des Buddhismus ist, sondern ein Problem, das in verschiedenen Religionen, spirituellen Traditionen und gesellschaftlichen Institutionen vorkommen kann. Es erfordert eine umfassende Sensibilisierung, Prävention und Aufklärung auf allen Ebenen der Gesellschaft, um sexuellen Missbrauch zu bekämpfen und eine sichere Umgebung für alle zu schaffen.





SEXUELLER MISSBRAUCH BEI DEN MORMONEN:

Sexueller Missbrauch ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das in jeder Gemeinschaft oder Institution vorkommen kann, einschließlich der mormonischen Kirche. Es gibt Berichte über Fälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der mormonischen Gemeinschaft, bei denen Mitglieder der Kirche Opfer von Übergriffen wurden.

Einige Opfer haben ihre Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch innerhalb der mormonischen Kirche geteilt und berichtet, dass ihre Anschuldigungen nicht angemessen behandelt wurden. Es wurde behauptet, dass die Kirche in einigen Fällen versucht hat, den Missbrauch zu vertuschen oder die Täter zu schützen.

Im Jahr 2018 veröffentlichte die Salt Lake Tribune eine umfangreiche investigative Recherche über sexuellen Missbrauch in der mormonischen Kirche in den USA. Der Bericht enthält zahlreiche Berichte von Opfern, die ihre Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch in der Kirche geteilt haben.

Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle Mitglieder der mormonischen Kirche in sexuellen Missbrauch involviert sind, und es gibt sicherlich viele Mitglieder, die sich für das Wohl ihrer Gemeinschaft einsetzen. Es ist jedoch entscheidend, dass alle Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch ernst genommen und gründlich untersucht werden, um Gerechtigkeit und Unterstützung für die Opfer sicherzustellen.

Wenn es konkrete Anschuldigungen oder Fragen zum Thema sexueller Missbrauch bei den Mormonen gibt, ist es ratsam, sich an entsprechende rechtliche Beratungsstellen, Opferorganisationen oder Fachleute zu wenden, die über spezifisches Wissen und Ressourcen verfügen, um Betroffene zu unterstützen. Es ist wichtig, dass Missbrauchsfälle ernst genommen, angemessen untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohl der Opfer zu gewährleisten.





SEXUELLER MISSBRAUCH BEI DEN JUDEN: 

Sexueller Missbrauch kann in jeder religiösen Gemeinschaft oder kulturellen Gruppe vorkommen, einschließlich der jüdischen Gemeinschaft. Es ist wichtig anzuerkennen, dass sexueller Missbrauch ein ernstes Verbrechen ist, das schwere physische und emotionale Schäden verursachen kann.

Es gibt Berichte über sexuellen Missbrauch innerhalb der jüdischen Gemeinschaft, bei denen Mitglieder oder Kinder von Mitgliedern Opfer von Übergriffen wurden. Es ist wichtig, solche Anschuldigungen ernst zu nehmen und sie gründlich zu untersuchen, um das Wohl der Opfer zu gewährleisten und Gerechtigkeit sicherzustellen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sexueller Missbrauch nicht spezifisch für eine religiöse oder kulturelle Gruppe ist. Es ist ein weit verbreitetes gesellschaftliches Problem, das in allen Teilen der Welt und in verschiedenen Gemeinschaften vorkommt.

In Fällen von sexuellem Missbrauch ist es wichtig, dass die betroffenen Personen Unterstützung erhalten und dass gerechte Verfahren eingeleitet werden. Es gibt Organisationen, die sich auf die Unterstützung von Missbrauchsopfern spezialisiert haben und ihnen dabei helfen können, ihre Stimmen zu erheben und ihre Rechte zu verteidigen.

Es ist ratsam, sich bei konkreten Anschuldigungen oder Fragen zum Thema sexueller Missbrauch bei den Juden an entsprechende rechtliche Beratungsstellen, Opferorganisationen oder Fachleute zu wenden, die über spezifisches Wissen und Ressourcen verfügen, um Betroffene zu unterstützen. Jeder Vorwurf von sexuellem Missbrauch sollte ernst genommen und angemessen untersucht werden, um Gerechtigkeit und Schutz für die Opfer zu gewährleisten.





SEXUELLER MISSBRAUCH BEI DEN JEHOVAS ZEUGEN:

Sexueller Missbrauch ist ein ernstes Thema, das in verschiedenen Gemeinschaften und Institutionen vorkommen kann, einschließlich der Zeugen Jehovas. Es gibt Berichte über sexuellen Missbrauch innerhalb dieser religiösen Gruppe.

Es ist bekannt, dass es in verschiedenen Institutionen und religiösen Gemeinschaften, einschließlich der Zeugen Jehovas, Fälle von sexuellem Missbrauch gegeben hat. Es gibt viele Berichte von Missbrauchsopfern, die ihre Erfahrungen geteilt haben. Diese Anschuldigungen sollten ernst genommen werden und einer sorgfältigen Untersuchung unterzogen werden.

Einige Opfer haben über Fälle von sexuellem Missbrauch bei den Zeugen Jehovas berichtet, bei denen sie als Kinder oder Jugendliche Opfer von Übergriffen wurden. Es wird behauptet, dass die Organisation nicht angemessen mit solchen Fällen umgegangen ist und Täter geschützt oder vertuscht wurden. Opfer haben angegeben, dass ihre Anschuldigungen nicht ernst genommen wurden und dass sie Druck erlebt haben, keine externen Behörden einzuschalten oder über den Missbrauch zu sprechen.

Es ist wichtig anzumerken, dass es innerhalb der Gemeinschaft viele engagierte und fürsorgliche Mitglieder gibt. Es gibt jedoch Berichte und Vorwürfe über systemische Mängel bei der Behandlung von Missbrauchsfällen und den Schutz der Opfer. 

Im Laufe der Jahre wurden verschiedene rechtliche Schritte gegen die Zeugen Jehovas wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs unternommen. Einige Opfer haben individuelle Klagen eingereicht, während andere versucht haben, Sammelklagen gegen die Organisation einzuleiten. Die rechtlichen Auswirkungen variieren je nach Land und Gerichtsbarkeit.

Es ist wichtig, dass Opfer von sexuellem Missbrauch eine sichere Umgebung haben, in der sie ihre Erfahrungen teilen können, und dass sie Unterstützung, Hilfe und Gerechtigkeit erhalten. Es gibt Organisationen, die spezialisiert sind auf die Unterstützung von Missbrauchsopfern und ihnen dabei helfen können, ihre Stimmen zu erheben und ihre Rechte zu verteidigen.

Es ist jedoch auch wichtig, fair zu bleiben und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Jeder Vorwurf sexuellen Missbrauchs sollte auf der Grundlage von Beweisen und Fakten beurteilt werden, und die Unschuldsvermutung sollte gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist. Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, die Vorwürfe zu untersuchen und festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht.





SEXUELLER MISSBRAUCH IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE: 

Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche ist ein bekanntes und weit verbreitetes Problem. Es wurden weltweit zahlreiche Berichte über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Priester, Bischöfe und andere Mitglieder des Klerus innerhalb der katholischen Kirche veröffentlicht.

Diese Berichte haben gezeigt, dass in einigen Fällen sexueller Missbrauch von kirchlichen Autoritäten vertuscht oder nicht angemessen angegangen wurde. Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche haben oft Schwierigkeiten gehabt, Gehör zu finden und Gerechtigkeit zu erlangen.

Der sexuelle Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche hat weltweit zu Empörung, Erschütterung und Aufrufen nach Veränderungen geführt. In einigen Ländern wurden Untersuchungen durchgeführt, gerichtliche Verfahren eingeleitet und Reformen innerhalb der Kirche gefordert, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und Missbrauchsfälle angemessen zu behandeln.

Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle Mitglieder der katholischen Kirche in sexuellen Missbrauch verwickelt sind und dass es viele engagierte Katholiken gibt, die sich für die Aufklärung und Verhinderung von Missbrauch einsetzen. Die katholische Kirche hat auch Schritte unternommen, um Richtlinien zum Schutz von Kindern zu implementieren und Opfern Unterstützung anzubieten.

Wenn es konkrete Anschuldigungen oder Fragen zum Thema sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche gibt, ist es ratsam, sich an entsprechende rechtliche Beratungsstellen, Opferorganisationen oder Fachleute zu wenden, die über spezifisches Wissen und Ressourcen verfügen, um Betroffene zu unterstützen. Es ist wichtig, dass Missbrauchsfälle ernst genommen, angemessen untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Gerechtigkeit und Schutz für die Opfer zu gewährleisten.






SEXUELLER MISSBRAUCH IN HEIMEN 


Sexueller Missbrauch in Heimen, insbesondere in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen, ist ein schwerwiegendes Problem, das in vielen Ländern vorkommt. In solchen Einrichtungen sollten die Menschen geschützt und in einer sicheren Umgebung betreut werden.

Leider gibt es Berichte über sexuellen Missbrauch in Heimen, bei denen Bewohnerinnen und Bewohner Opfer von Übergriffen werden. Die Täter können Mitarbeitende der Einrichtung, andere Bewohner oder externe Personen sein. Die Opfer von sexuellem Missbrauch in Heimen können oft besonders verletzlich und schutzbedürftig sein.

Die Aufdeckung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in Heimen erfordert eine umfassende und koordinierte Anstrengung. Es ist wichtig, dass Missbrauchsvorwürfe gründlich untersucht werden und die Opfer angemessene Unterstützung und Hilfe erhalten. Institutionen sollten Maßnahmen ergreifen, um Prävention, Schulung, Meldemechanismen und einen sicheren Beschwerdeprozess zu gewährleisten.

In vielen Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, die den Schutz von Menschen in Heimen regeln und den Umgang mit Missbrauchsfällen regeln. Es ist wichtig, dass diese Gesetze durchgesetzt werden und dass Opfer Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung haben.

Wenn es konkrete Anschuldigungen oder Fragen zum Thema sexueller Missbrauch in Heimen gibt, ist es ratsam, sich an entsprechende rechtliche Beratungsstellen, Opferorganisationen oder Fachleute zu wenden, die über spezifisches Wissen und Ressourcen verfügen, um Betroffene zu unterstützen. Der Schutz und die Sicherheit von Menschen in Heimen müssen Priorität haben, und Missbrauchsfälle sollten ernst genommen und angemessen untersucht werden, um Gerechtigkeit und Schutz für die Opfer zu gewährleisten.



Skandal in Speyer Systematischer sexueller Missbrauch von Heimkindern



SEXUELLER MISSBRAUCH IN DER FAMILIE 


Sexueller Missbrauch in der Familie ist ein äußerst ernstes und tragisches Problem. Es bezieht sich auf sexuelle Übergriffe, die von Familienmitgliedern, einschließlich Eltern, Geschwistern, Verwandten oder anderen engen Bezugspersonen, gegenüber Kindern oder anderen Familienmitgliedern begangen werden.

Sexueller Missbrauch in der Familie ist eine Form des Inzest und stellt eine Verletzung des Vertrauens, der Sicherheit und der körperlichen Integrität der Opfer dar. Die Auswirkungen auf die Opfer können schwerwiegend sein und langfristige physische, emotionale und psychologische Schäden verursachen.

Es ist wichtig zu betonen, dass sexueller Missbrauch in der Familie nicht akzeptabel ist und strafrechtliche Konsequenzen hat. In den meisten Ländern sind sexueller Missbrauch und Inzest strafbare Handlungen, und es gibt Gesetze und rechtliche Mechanismen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Opfer sexuellen Missbrauchs in der Familie stehen Unterstützung und Hilfe zur Verfügung. Es ist wichtig, dass sie sich an spezialisierte Organisationen, Beratungsstellen oder professionelle Fachleute wenden, die Erfahrung im Umgang mit sexuellem Missbrauch haben. Diese Ressourcen können den Opfern helfen, mit den traumatischen Erfahrungen umzugehen, Unterstützung bieten und ihnen helfen, Wege zur Genesung und Heilung zu finden.

Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, von sexuellem Missbrauch in der Familie betroffen sind, ermutige ich Sie dringend, professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es gibt Hilfsangebote und Organisationen, die darauf spezialisiert sind, Opfern von sexuellem Missbrauch in der Familie beizustehen.






SEXUELLER MISSBRAUCH IM SPORT


Sexueller Missbrauch im Sport ist ein ernstes und besorgniserregendes Problem, das in vielen Sportarten und auf verschiedenen Ebenen vorkommen kann. Es bezieht sich auf sexuelle Übergriffe, Belästigungen oder Ausbeutung von Sportlerinnen und Sportlern durch Trainer, Betreuer, Teammitglieder oder andere Personen, die mit dem Sportumfeld verbunden sind.

Sexueller Missbrauch im Sport kann verschiedene Formen annehmen, darunter unangemessene Berührungen, sexuelle Belästigung, Nötigung oder Ausnutzung von Machtverhältnissen. Die Opfer von sexuellem Missbrauch im Sport sind oft junge Athletinnen und Athleten, die aufgrund ihres Alters, ihrer Abhängigkeit von Trainerinnen und Trainern oder der Angst vor negativen Auswirkungen auf ihre sportliche Karriere besonders verwundbar sind.

Die Aufdeckung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch im Sport erfordert eine umfassende Anstrengung von Sportverbänden, Trainern, Athleten, Eltern und der gesamten Sportgemeinschaft. Es ist wichtig, dass Missbrauchsvorwürfe ernst genommen und gründlich untersucht werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Sportlerinnen und Sportler zu gewährleisten.

In vielen Ländern gibt es mittlerweile Richtlinien und Programme zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Sport sowie zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern. Sportverbände und -organisationen sollten klare Verhaltensregeln festlegen, Schulungen für Trainer und Betreuer anbieten und Mechanismen zur Meldung von Missbrauchsfällen etablieren.

Opfer sexuellen Missbrauchs im Sport sollten sich an spezialisierte Organisationen, Hotlines oder Anlaufstellen wenden, die Erfahrung in der Unterstützung von Betroffenen haben. Es ist wichtig, dass Opfern von sexuellem Missbrauch im Sport Unterstützung, Beratung und einen sicheren Raum geboten wird, um ihre Erfahrungen zu teilen und Hilfe bei der Bewältigung der Folgen zu erhalten.

Es ist von großer Bedeutung, dass sexueller Missbrauch im Sport ernst genommen wird und Maßnahmen ergriffen werden, um die Integrität des Sports zu schützen und sicherzustellen, dass Athletinnen und Athleten in einem sicheren und geschützten Umfeld trainieren und konkurrieren können.






SEXUELLER MISSBRAUCH IN SCHULEN


Sexueller Missbrauch in der Schule ist ein ernstes Problem, das das Vertrauen und die Sicherheit von Schülern und Schülerinnen beeinträchtigen kann. Er bezieht sich auf sexuelle Übergriffe, Belästigung oder Ausbeutung, die von Lehrkräften, anderen Mitarbeitern der Schule oder sogar von Mitschülern begangen werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass sexueller Missbrauch in der Schule inakzeptabel ist und schwere physische, emotionale und psychologische Auswirkungen auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben kann. Es kann ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigen, zu emotionalen Traumata führen und ihre schulische Leistung und ihr Wohlbefinden negativ beeinflussen.

Die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in der Schule erfordert eine aktive und proaktive Vorgehensweise von Schulbehörden, Lehrkräften, Schulpersonal, Eltern und der gesamten Gemeinschaft. Schulen sollten klare Richtlinien und Verhaltensregeln zum Schutz vor sexuellem Missbrauch haben, Schulungen für Lehrkräfte und Mitarbeiter anbieten und Mechanismen zur Meldung von Missbrauchsfällen etablieren.

Opfer sexuellen Missbrauchs in der Schule sollten angemessene Unterstützung und Hilfe erhalten. Es ist wichtig, dass sie sich an spezialisierte Organisationen, Beratungsstellen oder professionelle Fachleute wenden, die Erfahrung im Umgang mit sexuellem Missbrauch haben. Diese Ressourcen können den Opfern helfen, mit den traumatischen Erfahrungen umzugehen, ihre Rechte zu verstehen und Wege zur Genesung und Heilung zu finden.

Schülerinnen und Schüler sollten ermutigt werden, über sexuellen Missbrauch zu sprechen und Missbrauchsvorwürfe ernst zu nehmen. Schulen sollten eine offene und unterstützende Umgebung schaffen, in der Schülerinnen und Schüler sich sicher fühlen, ihre Erfahrungen zu teilen und Hilfe zu suchen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sexueller Missbrauch in der Schule nicht toleriert wird und dass alle Anstrengungen unternommen werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Eine Kultur des Respekts, der Offenheit und der Aufmerksamkeit für das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler ist unerlässlich, um sexuellen Missbrauch in der Schule zu bekämpfen und eine sichere Lernumgebung zu schaffen.






SEXUELLER MISSBRAUCH DURCH MEDIZINISCHES FACHPERSONAL


Sexueller Missbrauch in der Medizin, auch bekannt als sexuelle Ausbeutung oder Übergriffe durch medizinisches Fachpersonal, ist ein äußerst ernstes Fehlverhalten, das inakzeptabel ist und schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben kann. Es bezieht sich auf sexuelle Handlungen, Belästigungen oder Ausnutzung von Machtverhältnissen, die von Ärzten, Krankenschwestern, Therapeuten oder anderem medizinischem Personal gegenüber Patienten oder anderen Personen im medizinischen Umfeld begangen werden.

Sexueller Missbrauch in der Medizin ist ein Verstoß gegen die grundlegenden ethischen Prinzipien der medizinischen Berufe, die auf dem Respekt, der Würde und dem Wohlergehen der Patienten basieren. Die Betroffenen können physische, emotionale und psychologische Schäden erleiden, und das Vertrauen in das medizinische Personal und das Gesundheitssystem insgesamt kann schwerwiegend beeinträchtigt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass sexueller Missbrauch in der Medizin strafrechtliche Konsequenzen hat und von medizinischen Organisationen und Behörden ernsthaft verfolgt wird. In vielen Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, die sexuellen Missbrauch im medizinischen Kontext verbieten und den Schutz der Patienten gewährleisten sollen.

Es ist entscheidend, dass Opfer sexuellen Missbrauchs in der Medizin Unterstützung und Hilfe erhalten. Betroffene sollten sich an entsprechende Stellen wenden, wie beispielsweise Opferorganisationen, rechtliche Beratungsstellen oder Fachleute, die Erfahrung im Umgang mit sexuellem Missbrauch haben. Diese Ressourcen können den Betroffenen helfen, ihre Rechte zu verstehen, Unterstützung zu erhalten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Es liegt in der Verantwortung der medizinischen Gemeinschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Missbrauch in der Medizin zu verhindern, zu identifizieren und angemessen darauf zu reagieren. Dies beinhaltet die Implementierung klarer Richtlinien und Verhaltenskodexe, Schulungen für medizinisches Personal, die Förderung einer Kultur des Respekts und der Patientensicherheit sowie die Einrichtung von Meldesystemen für Missbrauchsvorwürfe.

Sexueller Missbrauch in der Medizin ist eine ernsthafte Verletzung des Vertrauens und der ethischen Grundsätze der medizinischen Berufe. Es ist wichtig, dass solche Vorfälle ernst genommen und bekämpft werden, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Patienten zu gewährleisten und das Vertrauen in das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten.






SEXUELLER MISSBRAUCH VON KINDERN



Sexueller Missbrauch von Kindern (auch sexueller Kindesmissbrauch) oder sexuelle Gewalt an Kindern, auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können“. Das Schutzalter ist kulturell sehr verschieden und weltweit unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist es bei 14 Jahren festgelegt. Es gibt daneben die Rechtsbegriffe sexueller Missbrauch von Jugendlichen bzw. von Schutzbefohlenen und mit höherer Schutzaltersgrenze, die beispielsweise in Deutschland auf 18 Jahre festgelegt ist.

Außerdem gibt es den Begriff Pädosexualität, der eingeführt wurde um entsprechende Handlungen zu benennen, die unabhängig von einer Pädophilie erfolgen.

Die sexuellen Handlungen können mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen und Körperkontakt beinhalten (sogenannte Hands-On-Taten) oder ihn ausschließen, wie es bei den sogenannten Hands-Off-Taten der Fall ist. Dazu werden beispielsweise Besitz und Konsum von Kinderpornografie gerechnet oder die Anstiftung eines Kindes zum gemeinsamen Pornografiekonsum. Die Täter sind Erwachsene, aber auch Jugendliche oder andere Kinder, nicht immer, aber überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes. Zwischen Kind und Täter besteht in der Regel ein Machtgefälle, oft ein Abhängigkeits-, und nicht selten ein Vertrauensverhältnis.

Die Bandbreite der Taten reicht unter vielem anderen von „voyeuristischem Taxieren des kindlichen Körpers“ und flüchtigen Berührungen über Manipulationen an den Genitalien des Kindes oder durch das Kind an den eigenen Genitalien bis zu oraler, vaginaler oder analer Penetration („äußerst selten“). Missbrauchshandlungen zu fotografieren oder zu filmen, wird ebenfalls unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs subsumiert.


BEGRIFFSBESTIMMUNG:


In ihrem Terminologischen Exkurs weisen die Sexualwissenschaftler Ahlers, Schaefer und Beier darauf hin, dass weder in der wissenschaftlichen Literatur noch im gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema sexueller Übergriffe auf Kinder eine „einheitliche Begriffsverwendung“ herrsche und deshalb in der öffentlichen Diskussion „nicht zutreffend zwischen den verschiedenen zugehörigen Begriffen differenziert“ werde.

Der Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“ erwähnt im Abschlussbericht seiner Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch von Jungen verschiedene „Definitionstypen“ – enge, weite, gesellschaftliche, feministische, entwicklungspsychologische und klinische Definitionen, doch eine „allgemeingültige“ vermögen auch diese Autoren nicht zu erkennen. Sie empfehlen allerdings Formulierungen, die nicht zwingend unterstellen, dass Täter stets männlichen und Opfer immer weiblichen Geschlechts sind. Sie zitieren Dirk Bange, für den es eine „allgemein akzeptierte und für alle Zeiten gültige Definition“ nicht geben könne.

Bange und Deegener definieren sexuellen Missbrauch von Kindern als „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“.

Beim sexuellen Missbrauch von Kindern als Begriff, ist das Wort „Missbrauch“ von zentraler Bedeutung: Sexueller Missbrauch eines Kindes bedeutet stets eine Verletzung seines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, sei es durch eine sexuelle Handlung gegen den Willen des Kindes oder durch Ausnutzung seiner sich noch im Entwicklungsstadium befindenden sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmungsfähigkeit sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknüpft. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit eines Kindes in sexuelle Handlungen, mithin seine sexuelle Autonomie, generell verneint, sodass sich hier das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung im Kindesalter als Recht auf eine von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freie Gesamtentwicklung widerspiegelt.

In der Sexualethik wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (engl. simple consent) und wissentlicher Zustimmung (engl. informed consent). Hier geht es darum, ob eine Person überhaupt so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung bzw. Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: dies setze ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner voraussehbaren Folgen voraus.

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.

Obgleich in der Literatur (und im Strafrecht vieler Staaten) mit dem Begriff sexueller Missbrauch von Kindern meist alle sexuellen Handlungen mit Kindern gemeint sind (manche Studien untersuchen nur Fälle, in denen der Täter erwachsen ist oder eine bestimmte Altersdifferenz vorliegt, rechnen dann aber meist gewaltsame sexuelle Übergriffe unter Gleichaltrigen mit ein), ist diese (aus dem Strafrecht übernommene) Begriffsverwendung problematisch, denn sie steht nicht von vornherein im Einklang mit der hier angegebenen Definition von Bange und Deegener, da ein Fehlen der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit auch älterer Kinder und mithin die Missbräuchlichkeit (im Sinne dieser Definition) auch beiderseitig gewollter sexueller Handlungen mit älteren Kindern zumindest nicht nachgewiesen ist. Auch weicht die strafrechtliche von der psychologischen Definition dahingehend ab, dass laut polizeilichen Ermittelungsergebnissen in Deutschland über die Hälfte der angezeigten Sexualkontakte mit Kindern nicht mit offenkundiger Gewalt, Drohung oder Machtmissbrauch einhergehen und somit bei einem Teil der Missbrauchsfälle das Ausnutzen einer Macht- und Autoritätsposition des Täters, wie Bange und Deegener sie in ihrer Definition für das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern fordern, fraglich ist. Zudem unterscheiden sich die strafrechtlichen Bestimmungen verschiedener Staaten und tragen zu einer uneinheitlichen Verwendung des Begriffs in der Literatur bei.

Der Umstand der Kulturabhängigkeit des Alters, ab dem die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung angenommen wird, wird von Pädosexuellen häufig angeführt, um die Problematik pädosexueller Kontakte zu relativieren und sie als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen („wir wollen es beide und haben uns lieb“) und lässt die spezifische leichtere Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht oder stellt deren Traumatisierbarkeit durch gewaltfreie sexuelle Kontakte grundsätzlich infrage.


FORMEN DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS:

Ein Großteil sexuellen Missbrauchs wird wohl weltweit im familiären oder näheren Umfeld der Opfer begangen. Der andere Punkt sind Gewaltverbrechen von Tätern an ihm vorher unbekannten Opfern. Die Thematik der Kinderprostitution nimmt eine Zwischenstellung ein.

Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch: ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von pornografischen Fotos oder Pornofilmen); mit körperlichem Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren), nicht penetrativ (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen); mit penetrativem Kontakt (bspw. Oralverkehr, seltener Vaginalverkehr bzw. Analverkehr); mit Paraphilien (bspw. Sadismus) sowie ritualisierter Missbrauch.

Ein erheblich anwachsendes Problem stellt die Kinderpornografie als scheinbare Hands-Off-Variante des sexuellen Kindesmissbrauchs dar, die sich im sogenannten Darknet erheblich verbreitet hat. Bereits im Jahr 2005 wiesen Ahlers und Kollegen auf das in großem Umfang wachsende Problem hin, das mit der Herstellung, Nutzung und Verbreitung kinderpornografischer Produkte verbunden war und mit der Fortentwicklung technischer Möglichkeiten einerseits und der Anonymität des Internets andererseits schon damals „erheblich zugenommen“ hatte. „Die Herstellung von Kinderpornographie“, so die Autoren unmissverständlich, „ist Dokumentation von sexuellem Kindesmissbrauch“, der Konsum „mittelbarer sexueller Kindemissbrauch“ und Verkauf und Verbreitung „sexualwirtschaftliche Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken“.


HINWEISE AUF SEXUELLEN MISSBRAUCH:

Allgemeine Hinweise können sein: Sich selbst oder andere verletzende Handlungen, Rückzug, Berührungsängste, Distanzlosigkeiten, stark sexualisierte Sprache, auffälliges Spielen mit den eigenen Genitalien. Symptome wie ungeklärte Verhaltensauffälligkeiten, deutlicher Leistungsabfall, sekundäres Einnässen und Einkoten, Bauchschmerzen, Magersucht sowie dissoziative Störungen, die sich beispielsweise in neurogenen Symptomen wie Lähmungen oder Bewegungsstörungen ohne neurologischen Befund zeigen, können auf eine sexuelle Missbrauchssituation hinweisen, allerdings auch eine Fehlinterpretation solcher Indikatoren sein.

Zu beachten sind jeweils die individuell immer unterschiedlichen Situationen von Familien und Persönlichkeiten und Reaktionen der Kinder. Im Rahmen einer medizinischen Anamnese und Untersuchung geben die Zusammenschau von Aussagen des Kindes, Verletzungen der Genital- und Analregion (Kohabitationsverletzungen), der Nachweis von Sperma, das Auffinden von Fremdkörpern in Vagina oder After, der Nachweis sexuell übertragbarer Krankheiten und sexuell auffälliges Verhalten des Kindes Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch. Hinweisgebend sind auch Spuren von Verletzungen bei gleichzeitiger körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören sturzuntypische Verletzungen, unterschiedlich alte und zum Teil unbehandelte Verletzungen, verzögertes Aufsuchen eines Arztes und häufige Arztwechsel sowie Zeichen der Vernachlässigung (reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand, Untergewicht und Entwicklungsstörungen). Beim Gespräch mit den Eltern finden sich oft Schutzbehauptungen, die das vorliegende Verletzungsmuster nicht erklären können.

Bei der Untersuchung zur Feststellung eines sexuellen Missbrauch ist die Kenntnis der untersuchenden Ärzte bzw. Rechtsmediziner zu Untersuchungstechniken, Normvarianten kindlicher anogenitaler Strukturen mit Abgrenzung zu missbrauchsassoziierten Befunden und Heilungsverläufen entscheidend. Das Ergebnis ist oft unsicher.

Methoden der forensischen Analyse müssen wissenschaftlichen Standards genügen. Wiederholtes, drängendes Stellen von Suggestivfragen an potentiell betroffene Kinder kann dazu führen, dass ein Missbrauch fälschlich nahegelegt wird (vgl. Wormser Prozesse).

Missbrauchsfälle an Schulen bleiben oft über Jahre unentdeckt. Zu den Gründen hierfür werden beispielsweise Abhängigkeiten unter Kollegen, gute kollegiale Kontakte der Täter, Überforderung der anderen Lehrkräfte und der Anspruch der Täter auf Datenschutz gegenüber ihren Kollegen genannt.

Zur Frage von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch weisen Volbert und Galow auf mögliche Risiken hin. Es würden: „... Erfahrungen vorliegen, dass manche Bemühungen, sexuellen Missbrauch aufzudecken, auch ausgeprägte unerwünschte Effekte haben können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Ausdeutungen von Verhaltensauffälligkeiten als Hinweis auf sexuellen Missbrauch (so genannte ‚Aufdeckungsarbeit‘). Da es kein sexuelles Missbrauchs-Syndrom und keine für Missbrauch spezifischen Symptome oder Störungsbilder gibt, sind solche Ansätze nicht zielführend. Sie können sogar negative Effekte haben: Die Interpretation von unspezifischen Verhaltensauffälligkeiten als Hinweis für sexuellen Missbrauch kann zu Befragervoreinstellungen und einseitigen, suggestiven Befragungen von Kindern führen, die wiederum Induktionen von nicht erlebnisentsprechenden Aussagen bzw. sogar von Pseudoerinnerungen an entsprechende Erlebnisse zur Folge haben können […].“ – Renate Volbert, Anett Galow


ZUR BEHAUPTUNG DER EINVERNEHMLICHKEIT:

Auch als vermeintlich einvernehmlich angesehene sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind in den meisten Ländern strafbar. Die Strafbarkeit gründete sich ursprünglich auf sittlich-moralische Vorstellungen, wird aber auch von der modernen Sexualwissenschaft mitgetragen, wobei man sich auf folgende Hauptbegründungen stützt:

Nach dem Modell der „Disparität der Wünsche“ bzw. der „Ungleichzeitigkeit“ liegen bei Kindern und Erwachsenen unterschiedliche Ausgangsbedingungen vor, die eine Beziehung zu gleichen Voraussetzungen unmöglich machen. Die sexuellen Bedürfnisse des Erwachsenen korrelieren entwicklungspsychologisch nicht mit den Wünschen des Kindes. Kinder sind zwar zu sexuellen Gefühlen fähig, diese unterscheiden sich aber fundamental von der Sexualität eines Erwachsenen, dessen sexuelle Entwicklung bereits abgeschlossen ist. Da das Kind die Sexualität des Erwachsenen nicht kennt, kann es auch dessen Perspektive nicht einnehmen. Es kann nicht erfassen, aus welchen Beweggründen ein sexuell motivierter Erwachsener seine Nähe sucht. Kinder können deshalb zwar „willentlich“ (fachlich simple consent), aber nicht „wissentlich“ (fachlich informed consent) in sexuelle Handlungen einwilligen.

Die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes soll nicht nur vor gewalttätigen Übergriffen, sondern auch vor subtilen Manipulationen geschützt werden. Zwischen Erwachsenen und Kindern besteht ein naturgegebenes Machtgefälle hinsichtlich Faktoren wie Lebenserfahrung, geistig-seelischer Reife oder der Fähigkeit, den eigenen Standpunkt zu verbalisieren. Zusätzlich befinden sich Kinder gegenüber ihren näheren Bezugspersonen in einem Zustand emotionaler Abhängigkeit, da sie auf deren Zuwendung existenziell angewiesen sind. Diese komplexen Abhängigkeitsverhältnisse bergen die Gefahr, dass der Erwachsene seine Überlegenheit bewusst oder unbewusst ausnutzt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die nicht dem wirklichen Willen des Kindes entsprechen.

Auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen zwangsläufig zu psychotraumatischen Schäden führen, ist das Gefährdungspotential für das Kind so groß, dass eine Legalisierung solcher Kontakte als grundsätzlich unverantwortbar betrachtet wird.

In Deutschland kann jedoch das Gericht seit 1. Juli 2021 gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung einvernehmlicher sexueller Handlungen absehen, wenn der Unterschied zwischen dem Jugendlichen und dem Kind im Alter und Entwicklungsstrand oder Reifegrad gering sind, es sei denn, dass der Jugendliche die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Kindes ausnutzt.


TYPOLOGIE VON SEXUALSTRAFTÄTERN:

Laut dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es kein einheitliches Täterprofil. Als wesentliches Motiv wird der Wunsch identifiziert, „Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben“.[24] Wissenschaftliche Publikationen machen pädophil veranlagte Täter für etwa 30 bis 50 Prozent der Übergriffe verantwortlich. Die restlichen Taten werden von sogenannten Ersatz- oder Ausweichtätern begangen, deren sexuelles Interesse auf Erwachsene ausgerichtet ist.

Eberhard Schorsch (1971) klassifizierte die typischen Tätergruppen nach folgenden Bereichen: Kontaktarme und retardierte Jugendliche, sozial randständige Jugendliche, sozial Desintegrierte in mittleren Lebenslagen sowie erotisierte pädagogische Beziehungen und Alterspädophilie.

Klaus Michael Beier (1995) unterschied Täter mit primärem Interesse am Kind (sexuelle Erregung nahezu ausschließlich durch kindliche Stimuli auslösbar) und sekundärem Interesse am Kind (Kind als Partnerersatz). Bei pädophilen Straftätern fanden sich genauso wie bei Inzesttätern Personen mit primärem oder sekundärem Interesse am Kind.

Ulrich Rehder (1996) unterschied bei inhaftierten Straftätern nach depressiven (neurotischen), nach Autonomie strebenden, sozial randständigen und sozial angepassten Tätern.


TÄTER UND TÄTERINNEN:

Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern in etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche begangen wird. Der Anteil der Täterinnen wird meist auf 1 bis 20 % geschätzt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wies für das Jahr 2018 in Deutschland einen Anteil von 4,5 % Tatverdächtige weiblichen Geschlechts aus.

Es wird davon ausgegangen, dass Täterinnen oft das Bewusstsein fehle, dass es sich bei ihrem Verhalten um sexuellen Missbrauch handelt. Frauen missbrauchen vorwiegend jüngere Kinder. (siehe auch Perversionen der Frau.) Ursula Enders schrieb 1995: „Sexuelle Gewalt durch Frauen ist ein Thema, dessen Aufarbeitung an den vermeintlichen Grundlagen des Patriarchats rüttelt. Es hinterfragt die Gültigkeit eines vereinfachten »Täter-Opfer-Schemas«, das stets von männlicher Macht gegenüber weiblicher Ohn-Macht ausgeht.“

In der feministischen Gewalt-Diskussion seit den 1980er Jahren dauerte es laut Carol Hagemann-White einige Jahre, bis die Einsicht integriert wurde, dass auch Jungen sexuell missbraucht werden und auch Frauen Täterinnen sein können.


RISIKO- UND SCHUTZFAKTOREN:

Forscher diskutieren seit Jahrzehnten über Risikofaktoren, die die Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen und Jungen Opfer sexuellen Missbrauchs werden, erhöhen können und über mögliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel auch eine entsprechende Sexualpädagogik. Die Gesellschaft für Sexualpädagogik gibt an, dass Sexualpädagogik präventiv wirke, wobei deren Gründungsmitglied und Vorstand Uwe Sielert 2010 konstatierte: „Die Basiswissenschaften von Erziehung, Bildung, Hilfe und Gesundheit haben dazu bisher kaum Professionswissen erarbeitet.“ Zur Situation von Sexualpädagogik in der Schule räumt Sielert ein: „Wir wissen über die Situation von Sexualerziehung und deren Erfolge in der Schule nichts aus repräsentativen Studien – das ist bisher kein Thema der Bildungsforschung.“

Bei Risiko- und Schutzfaktoren wird zwischen folgenden Ebenen unterschieden: Einflüsse auf Ebene des Kindes, Einflüsse auf Ebene der Familie, Einflüsse des familiären Umfeldes sowie Einflüsse des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes.

Einflüsse auf Ebene des Kindes: 
Mit der Erforschung der Faktoren in dieser Ebene soll in keinem Falle den Mädchen und Jungen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, eine Mitverantwortung zugeschoben werden. Es geht ausschließlich um ein besseres Verständnis von sexualisierter Gewalt an Kindern.

Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind das weibliche Geschlecht, Defizite an emotionaler und körperlicher Zuwendung, ein unsicheres Bindungsverhalten, keine/wenig Kontakte zu erwachsenen Vertrauenspersonen, schlechter Kontakt zu Geschwistern, geringes Selbstwertgefühl, wenig Selbstbehauptungsfähigkeiten, ein mangelhaft über Sexualität aufgeklärtes Kind, eine Behinderung des Kindes, psychische Probleme des Kindes sowie schwieriges Verhalten.

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein positives Temperament (flexibel, robust, aktiv, offen, kontaktfreudig), überdurchschnittliche Intelligenz, sicheres Bindungsverhalten, dauerhafte gute Beziehungen zu mindestens einer primären Bezugsperson, gute Durchsetzungsfähigkeit, aktives Bewältigungsverhalten, Selbstständigkeit in Stresssituationen/Problemlösefähigkeit, Selbstvertrauen, ein positives Selbstwertgefühl und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen, soziale Fertigkeiten sowie Ablehnung der Übergriffe.

Einflüsse auf Ebene der Familie: 
Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind Kinder, die von anderen Formen der Gewalt betroffen sind, belastete Eltern-Kind-Beziehungen, Kinder aus Trennungs- und Scheidungs­familien, problematische Elternbeziehungen, ein patriarchal geprägtes Familienklima, psychische Erkrankungen der Eltern/eines Elternteils, Missbrauchserfahrungen der Mütter, Alkohol- und Drogenabhängigkeit der Eltern/eines Elternteils, Kriminalität der Eltern sowie eine frühe Schwangerschaft der Mutter (ungewollte Schwangerschaft).

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind stabile emotionale Beziehungen zu einer Bezugsperson, eine positive Eltern-Kind-Beziehung, eine gute Beziehung zu einem Geschwisterkind, eine wenig konfliktbehaftete elterliche Partnerbeziehung, ein offenes, unterstützendes Erziehungsklima sowie familiärer Zusammenhalt.

Einflüsse des familiären Umfeldes: 
Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind eine deprivierte, arme Wohngegend, soziale Isolation der Familien, sozial ungünstige Bedingungen sowie häufiger Wohnortwechsel.

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein positives soziales Umfeld einer Familie und die Anwesenheit einer erwachsenen Vertrauensperson in Kindergarten und Schule.

Einfluss des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes:
Diese Ebene ist besonders für ein umfassendes Verständnis der Ursachen sexualisierter Gewalt von großer Bedeutung.

Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind eine gesellschaftliche Billigung von Gewalt bei der Erziehung, staatliche Bedingungen, die Kindesmisshandlung begünstigen/befürworten, das Leben in einer Gemeinschaft, die stillschweigend Kindesmisshandlung akzeptiert, die Verfügbarkeit von Kinderpornographie, die sexualisierende Darstellung von Kindern in Werbung und Medien, geringe rechtliche Sanktionen gegenüber Tätern, ein Männlichkeitsbild, das durch Dominanz und Kontrolle gekennzeichnet ist, das Festhalten an traditionellen Rollenverteilungen, soziale Rechtlosigkeit von Kindern sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Sexualaufklärung für Kinder.

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein hoher (sozio)ökonomischer Status, finanzielle Hilfen, gute Möglichkeiten, soziale Hilfsangebote zu nutzen, gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Ächtung solcher Taten, sowie die Stärkung der Kinderrechte.


REAKTIONEN AUF SEXUELLEN MISSBRAUCH:

Sexuelle Erfahrungen mit mehr als fünf Jahre älteren Personen bewerten die Betroffenen oft nicht als sexuellen Missbrauch: In einer Zufallsstichprobe von dänischen Schülern taten dies nur 40 % (einschließlich der Angabe „vielleicht“) und in einer ähnlichen Studie unter norwegischen Schülern nur 16 % (33 % waren sich unsicher, 51 % verneinten ausdrücklich).

Unter den norwegischen Schülerinnen bewerteten 26 % ihr Erlebnis positiv und 46 % negativ. Dagegen war die Bewertung der männlichen Mitschüler überwiegend positiv (71 % zu 9 %). In 13 % der Fälle berichten die Schüler von Gewaltanwendung und in 20 % der Fälle von Einschüchterung und Erpressung. Bei 6 % der Fälle handelte es sich um Inzest.

Durch die in die Medien geratenen Publikationen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche entschloss sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zur Einberufung eines interdisziplinär besetzten Konsortiums zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch die Kleriker der katholischen Kirche. Mit qualitativen und quantitativen wissenschaftlichen Forschungsmethoden wurden 38156 Personalakten von Klerikern aus dem Zeitraum von 1946 bis 2014 analysiert und epidemiologisch ausgewertet. In dieser Studie konnten 1670 Kleriker und 3677 Opfer ermittelt werden. Sie waren zu 62,8 % männlich und wurden anhand von Personalakten identifiziert. In 80 % der Fälle lagen Handlungen mit Körperkontakt („hands on“-Delikte) vor. In mindestens 582 Fällen kam es zur genitalen oder manuellen Penetration. Die Studie kam zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen erheblich waren, wobei Ängste, Depressionen, Misstrauen, sexuelle Probleme und Kontaktschwierigkeiten am häufigsten genannt wurden.


FOLGEN DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS:

Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich und bei Taten durch nahe Bezugspersonen (Traumabindung, Verratstrauma), Missbrauch über viele Jahre, sowie bei mangelnder Unterstützung des Kindes im familiären Umfeld destruktiver. Die Auswirkungen sind abhängig von Alter und Dauer, von den Begleitumständen der Taten sowie den anderen Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung), außerdem spielt Geheimhaltung, Verleugnung durch Erwachsene, Täter-Opfer-Umkehr, Stigmatisierung der Opfer, notwendige Zeugenaussagen vor Polizei, Anwalt und Gericht, sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (für die Strafverfolgung notwendigen) juristischen Aufarbeitung auch eine Rolle.

Psychische Auffälligkeiten können enthemmtes, triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewöhnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, soziale und intime Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen, exzessive Masturbation, spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat, Exhibieren und sexuell provozierendes Auftreten sein, sowie ein erhöhtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich häufig zusätzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, funktionelle Sexualstörungen, Promiskuität, sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern, Vernachlässigung der Körperhygiene sowie eine gestörte Geschlechtsrollenidentität.

Wenn die unmittelbare Krise vorüber ist, brauchen viele Kinder weiterhin, auch später im Erwachsenenalter weitere professionelle Hilfe. Es kann sich eine Posttraumatische Belastungsstörung oder eine Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, abhängig vom Alter und Erleben des Kindes, seiner Bewältigungsmöglichkeiten und dem Umfeld.

Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:

Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen das, was ihm widerfährt, gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Übergriff unverständlich: Es versteht oft die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.

Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln oder passive Mitwisserschaft verraten, so zerbricht für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.

Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Störungsbilder sein können.

Es gibt Hinweise auf mögliche neurologische Effekte von Kindesmissbrauch in mehreren Hirnregionen. Die Konsequenz einer Traumatisierung ist die Unfähigkeit, das Geschehen im biografischen Gedächtnis abzuspeichern. Es wird aufgesplittert in Teilen gespeichert. Aufgrund der hohen emotionalen Ladung (bspw. erlebte Todesangst) kann es jedoch nicht vergessen werden. Durch Trigger wird es in Flashbacks und Albträumen wiedererlebt, als würde die Tat in der Gegenwart geschehen. Spätfolgen sind daher Störungen der allgemeinen Entwicklung, geringes Selbstwertgefühl, sowie häufig eine nicht organische bedingte Teilamnesie. Auch tiefsitzende Begleiterkrankungen, sogenannte komorbide Störungsbilder können auftreten:

Angststörungen
Depressionen
Dissoziative Identitätsstörung, früher multiple Persönlichkeitsstörung
Persönlichkeitsveränderungen
Bindungsstörungen
Suchterkrankungen
Aggressive Verhaltensmuster
Selbstverletzendes Verhalten (SVV)
Suizidversuche
sexuelle Probleme

Betroffene berichten selbst, dass sie am häufigsten mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus, schizophrenen und psychotischen Störungen fehldiagnostiziert wurden. Weitere Fehldiagnosen sind Besessenheit und ADHS.

Einer Studie des National Institute on Drug Abuse kam zu dem Ergebnis, dass in der Kindheit sexuell missbrauchte Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Depressionen oder der Generalisierten Angststörung zu erkranken. Alkohol- oder Drogensucht liegen im Vergleich zur Normalbevölkerung etwa dreimal so häufig vor.

Sexueller Missbrauch hat oft Folgen für Partner und Angehörige bis in die nächste Generation. Opfer können an Impulsdurchbrüchen und sexuellen Störungen leiden, die ihre Partnerschaft gefährden, oder sie sind überhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional für einen Menschen zu öffnen.

Opfer, die die Gewalterfahrungen nicht ausreichend verarbeiten konnten, können auch ihrerseits zu Tätern werden. Aus der Therapie sind solche Täter-Opfer-Täter-Kreisläufe über mehrere Generationen bekannt. Jedoch wird selbst von den männlichen Opfern (die zum Zeitpunkt des Missbrauchs jünger als 16 Jahre alt waren und inklusive der Opfer sexueller Gewalt durch Gleichaltrige) nur eine Minderheit von 5 Prozent später wegen eines Sexualdelikts (beliebiger Art) verurteilt. Dennoch ist dieser Anteil etwa 8-mal so hoch wie bei Jungen, die sexuell nicht missbraucht wurden. Von denjenigen Jungen, die zum Zeitpunkt des Missbrauchs mindestens 12 Jahre alt waren, werden 9 Prozent später wegen eines Sexualdelikts verurteilt.

Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei dissoziativen Identitätsstörungen, Essstörungen sowie Borderline-Persönlichkeitsstörungen in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Störungen diagnostiziert wurden, zwangsläufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der die Annahme stützt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Störungen verursachen können.


SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH:


Präventionsprojekte, die sich speziell an Pädophile als potentielle Täter richten, gab es bis vor wenigen Jahren keine. Bestehende Therapieprojekte für Pädophile waren in erster Linie auf aus dem Hellfeld stammende, bereits straffällig gewordene Pädophile gerichtet. Seit 2005 existiert das Projekt „Kein Täter werden“ an der Berliner Charité, das im Rahmen einer Studie Therapieangebote für wenige hundert Pädophile ermöglicht. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer ergänzenden medikamentösen Behandlung, soll durch Stärkung der Impulskontrolle und der Empathiefähigkeit Pädophilen ermöglicht werden, verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.

Für die Prävention halten Volbert und Galow vom Institut für forensische Psychiatrie in Berlin es für erforderlich, das vorhandene Wissen nicht nur weiter auszubauen, sondern es stärker mit Erkenntnissen zu verknüpfen, die über Kindesmisshandlung und -vernachlässigung gewonnen wurden, aber auch etablierte Kenntnis aus der allgemeinen Kriminalprävention zu berücksichtigen.

Speziell in Deutschland widmet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diesem Thema eine gesonderte Seite, um, wie es dort heißt, „den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern“. Seit 2015 wird den Initiativen zur Prävention von sexualisierter Gewalt eine gesonderte Seite bereitgestellt.


HILFEN UND THERAPIE FÜR OPFER SEXUELLEN MISSBRUCHS:

Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen eine Versorgung aller körperlichen Verletzungen und das Gefühl, in Sicherheit zu sein. Manche Kinder haben für das Ereignis des Übergriffs eine komplette Amnesie. Zunächst geht es darum, das Kind ernst zu nehmen, die Tat zugleich aber auch nicht zu dramatisieren. Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens können sich Ärzte, Fachkräfte im Jugendamt, Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche an die Kinderschutzambulanzen wenden. Dort können sie auch – unabhängig von einer Strafanzeige – untersucht werden, wobei Verletzungen dokumentiert und Beweismittel und Spuren gesichert werden.

Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen oft auch psychotherapeutische Hilfe oder eine Form psychologisch-psychotherapeutischer Beratung, einerseits zur Bewältigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewältigung des gegenwärtigen Lebens, andererseits, um wieder für künftige Beziehungen offen zu werden bzw. die Fähigkeit dazu wieder zu erlangen. Immer sollten auch die Bezugspersonen der Kinder miteinbezogen werden, um ihnen die oft problematische Bewältigung der Erfahrungen des Kindes zu erleichtern. Eine Behandlung kann erst erfolgen, wenn das Kind nicht mehr in Gefahr ist, erneut missbraucht zu werden. Hierzu ist es notwendig, den Täter und das Opfer voneinander zu trennen. Eine Psychotherapie sollte nicht erfolgen, wenn das Kind keine machen möchte.

Bei einem Missbrauch innerhalb der Familie oder im nahen Umfeld des Kindes ist es notwendig, dass der Täter die Wohnung verlässt, oder das Kind in einer anderen, sicheren Umgebung untergebracht wird. Auch hier ist es notwendig, dem Täter jeden Zugriff auf das Kind zu verweigern.

Insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, die eine Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, können mit Formen der Traumatherapie behandelt werden. Bei sonstigen, oben beschriebenen Folgestörungen ist häufig eine intensive Psychotherapie notwendig.




BIS ZU FÜNF PROZENT KONSUMIEREN KINDERPORNOS



Wie viele Männer von einer pädophilen Störung betroffen sind und welche Formen von Kindesmissbrauch es gibt, erklärt Psychiaterin Sigrun Rossmanith.

Bis zu fünf Prozent der Männer konsumieren kinderpornografische Darstellungen, sagte die Psychiaterin Sigrun Rossmanith gegenüber der APA. Pädosexuelle Fantasien hegen zwei bis fünf Prozent der Männer, erläuterte die Expertin.


PÄDOPHILIE UND PÄDOSEXUALITÄT: 


Unterschieden werden muss zwischen Pädophilie - also der sexuellen Ausrichtung bzw. dem sexuellen Interesse an kindlichen Körpern - und Pädosexualität. Zweitere bezeichnet ein Verhalten, also die tatsächlich ausgelebte pädophile Sexualität. "Das Ansprechen auf den kindlichen Körper heißt nicht, dass jemand tatsächlich pädosexuell handelt", sagte Roßmanith. Nicht jeder, der Kinderpornografie konsumiert, ist oder wird ein potenzieller Kindesmissbraucher, betonte die Psychiaterin. Man wisse aber, "dass fast jeder Sexualstraftäter Kinderpornos konsumiert hat".


In Österreich finden wöchentlich 60 Gerichtsverhandlungen statt, die den Besitz von kinderpornografischem Material betreffen. 
Laut Carsten Stahl sind in jeder Schulklasse im Durchschnitt zwei Kinder von schwerem Missbrauch betroffen.



KINDERPORNOGRAFIE: Täglich werden in Deutschland fast 50 Kinder sexuell missbraucht (2022)



Hinter Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen steckt viel Leid. Die Polizei erfasst immer mehr Taten - und längst nicht immer sind die Verdächtigen erwachsen.

Berlin (dpa) - Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Deutschland deutlich mehr Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfasst als 2020. Mehr als 39 000 Fälle wurden den Behörden 2021 bekannt, wie aus einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik hervorgeht, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Das entspricht einem Anstieg um 108,8 Prozent der Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Die bekannten Fälle wiederum von sexuellem Kindesmissbrauch sind demnach im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf über 15 500 gestiegen.



SEXUELLE GEWALT GEGEN KINDER: Missbrauch massiv gestiegen (2022)









MISSBRAUCH - Der biblische Standpunkt der Zeugen Jehovas zum Schutz von Kindern (2024)

DER BIBLISCHE STANDPUNKT VON JEHOVAS ZEUGEN  ZUM SCHUTZ VON KINDERN   14.05.2024   Definitionen:   Unter Kindesmisshandlung fallen gewöhnlic...