Mittwoch, 28. August 2024

MISSBRAUCH - Entlarvung von Irrtümern / KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel (2007)

 

EINFÜHRUNG: Pädophiles Paradies oder Alptraum

KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich

KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel

KAPITEL 3: Wenn nur ein Zeuge vorhanden ist

KAPITEL 4: Von Angesicht zu Angesicht

KAPITEL 5: Interne Angelegenheiten

KAPITEL 6: Man darf keinen Bruder vor Gericht bringen

KAPITEL 7: Lassen wir doch einfach die Behörden das regeln

KAPITEL 8: Verpflichtung zur Meldung von Kindesmissbrauch

KAPITEL 9: Sag nichts Böses

KAPITEL 10: Theokratisch-gerichtliche Maßnahmen

KAPITEL 11: Privilegien

KAPITEL 12: Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken

KAPITEL 13: Die berühmte Datenbank

KAPITEL 14: Sprich mit meinem Anwalt

KAPITEL 15: Meldung zur Treuepflicht

KAPITEL 16: Der Fall Poisson

KAPITEL 17: Die ganze Wahrheit über Boer

KAPITEL 18: Deal or no Deal

KAPITEL 19: Glaube, Hoffnung, Liebe und Norris

KAPITEL 20: Das Tell-Tale-Telememo

KAPITEL 21: Silentlambs oder schreiende Zeugen?

KAPITEL 22: Was ist mit all diesen Geschichten?

KAPITEL 23: Die Abtrünnigen und der Fall Heroux

KAPITEL 24: Gegen die WTG

KAPITEL 25: Wer hat eine bessere Politik?

 

 


Kapitel 2:

DIE ZWEI-ZEUGEN-REGEL:

 

Die Kindesmissbrauchsrichtlinie der Zeugen Jehovas besagt: „Wenn ein Mitglied der Zeugen Jehovas wegen eines Vorfalls von Kindesmissbrauch angeklagt wird, sind die örtlichen Ältesten der Versammlung verpflichtet, eine Untersuchung durchzuführen. Zwei Älteste treffen sich separat mit dem Beschuldigten und dem Ankläger, um die Aussagen zu dem Vorfall zu überprüfen. Falls der Beschuldigte die Anschuldigung abstreitet, können die beiden Ältesten eine erneute Darstellung der Positionen des Beschuldigten und des Opfers in Anwesenheit beider Parteien arrangieren, wobei auch die Ältesten anwesend sind. Sollte der Beschuldigte während dieses Treffens weiterhin die Vorwürfe bestreiten und keine weiteren Zeugen vorhanden sind, die sie bestätigen können, dürfen die Ältesten zu diesem Zeitpunkt keine Maßnahmen innerhalb der Versammlung ergreifen. Warum nicht? Als eine auf biblischen Prinzipien basierende Organisation müssen wir uns an das halten, was die Schrift sagt, nämlich: "Kein einzelner Zeuge soll gegen jemanden aufstehen wegen eines Fehlers oder einer Sünde . . . Aus dem Mund von zwei Zeugen oder aus dem Mund von drei Zeugen soll das Wort bestätigt werden." (5. Mose 19:15) Jesus bekräftigte dieses Prinzip, wie es in Matthäus 18:15-17 festgehalten ist."

 

Von Anfang an sei betont, dass die Zwei-Zeugen-Regelung keine Auswirkung darauf hat, ob mutmaßlicher Missbrauch den Behörden gemeldet wird oder nicht, obwohl dies das ist, was Kritiker und Abtrünnige zu vermitteln versuchen. Die Veröffentlichungen der Wachtturm-Gesellschaft haben niemals behauptet, dass Missbrauch oder Verbrechen nur dann gemeldet werden sollen, wenn es zwei Zeugen gibt. Die Zwei-Zeugen-Regelung wird von den Zeugen Jehovas ausschließlich angewendet, um festzustellen, ob ein kirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll, um Sünden oder Fehlverhalten innerhalb der Gemeinde zu behandeln, nicht jedoch strafrechtliche Fälle. Wiederholt haben die Publikationen der Wachtturm-Gesellschaft und die Schreiben an die Ältesten betont, dass jeder frei ist, Kindesmissbrauch jederzeit den Behörden zu melden, ohne Sanktionen von der Gemeinde zu fürchten, ja, solche Meldungen werden sogar ermutigt. 

 

Dennoch argumentieren Kritiker, dass dies eine unangemessene Politik sei, da Kinderschänder in der Regel nicht in Gegenwart anderer handeln. Dies schütze den Täter und nicht das Kind. Demgegenüber betonen wir: Das Regelwerk ist die Bibel. Die Bibel betont wiederholt die Notwendigkeit von zwei Zeugen, um eine Angelegenheit zu klären. Beachten Sie nur einige dieser Schriftstellen.

 

5 Mose 19: 15: „Ein einziger Zeuge reicht nicht aus, um jemand irgendeines Vergehens oder einer Sünde zu überführen. Die Sache soll durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen bestätigt werden.“

Matthäus 18:16: „…nimm noch eine oder zwei Personen mit, damit alles durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen bestätigt wird.“

2 Korinther 13:1: „…Jede Sache soll durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen bestätigt werden.“

1 Timotheus 5:19: „Nimm keine Anklage gegen einen älteren Mann an, außer sie stützt sich auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen.“

 

Einiger Kritiker der Zeugen Jehovas, betrachten diese Bibelstellen als obskur und nicht zeitgemäßHingegen vertreten die Zeugen Jehovas die Ansicht, dass es vorzuziehen ist, den Anweisungen des Sohnes Gottes und des inspirierten Apostels Paulus zu folgen, anstatt sich auf die Meinungen anderer zu stützen.

 

Ein häufiges Missverständnis besteht jedoch darin, dass die Zwei-Zeugen-Regel falsch interpretiert wird. Einige Kritiker sind sich dessen nicht bewusst, während andere möglicherweise absichtlich Informationen zurückhalten, um die tatsächliche Anwendung dieser Regel zu verschleiern. Eine oft vorgebrachte Behauptung ist, dass Zeugen Jehovas zwei Zeugen für den genau gleichen Vorfall benötigen. Weiterhin wird argumentiert, dass Täter keine Straftaten in der Öffentlichkeit begehen, wo potenziell ein weiterer Zeuge anwesend sein könnte, wodurch es nahezu unmöglich wäre, zwei Zeugen zu haben. Auf dieser Grundlage wird dann behauptet, dass Zeugen Jehovas somit Kinderschänder schützen würden. Diese Behauptungen sind jedoch nicht korrekt und führen zu einer irreführenden Darstellung der tatsächlichen Bedeutung und Anwendung der Zwei-Zeugen-Regel.

 

Die Richtlinie der WTG (Wachtturm-Gesellschaft) besagt: „Wenn jedoch zwei Personen Zeugen separater Vorfälle derselben Art von Fehlverhalten sind, kann ihre Aussage als ausreichend erachtet werden, um Maßnahmen zu ergreifen.“Einige mögen ausrufen: 'Es ist höchste Zeit, dass sie diese Regel ändern.' 'Ohne Zweifel kann Bill Bowen und seiner Organisation Silentlambs für diese Änderung Anerkennung gebühren.' Doch die Wahrheit ist, dass dies bereits im Jahr 1981 im Buch Achtet auf die Herde festgehalten wurde. Auf Seite 119 wird angewiesen: „Wenn ein weiterer Zeuge denselben Typus von Sünde seitens des Angeklagten bezeugt, wäre dies eine Grundlage für die Bildung eines Rechtsausschusses.“

 

Die Anwendung dieser Richtlinie bedeutet, dass zwei unterschiedliche Kinder, die zu verschiedenen Zeitpunkten vom selben Täter missbraucht werden, als die zwei Zeugen gelten würden. Weitere Informationen von der WTG haben verdeutlicht, dass beide Zeugen nicht notwendigerweise Kinder sein müssen, die missbraucht wurden, oder Personen, die den Missbrauch beobachtet haben. Stattdessen können auch Gerichtsunterlagen oder DNA-Beweise zusammen mit der Aussage des Kindes als ausreichende Beweise dienen. J.R. Brown, ein Sprecher der WTG, erklärte im Jahr 2001, dass korroborierende Beweise anstelle eines zweiten Zeugen verwendet werden können, um Fehlverhalten zu beweisen. Zudem wurde in einem Schreiben vom Jahr 1992 an die Ältesten festgehalten, dass bei der Entdeckung weiteren Fehlverhaltens während des Verfahrens eine erneute Prüfung der Angelegenheit erforderlich wäre.

 

Der Watchtower vom 1. November 1995, S. 28-29, scheint einen Widerspruch zu der Zwei-Zeugen-Regel aufzuzeigen. Er besagt, dass selbst wenn mehrere Personen sich an Missbrauch durch dieselbe Person erinnern, diese Erinnerungen nicht ausreichen würden, um gerichtliche Entscheidungen darauf zu stützen, es sei denn, es liegen andere unterstützende Beweise vor. Dies könnte als eine Form der Doppelsprache seitens der WTG angesehen werden.

 

Jedoch ist dies nicht der Fall. Bei einer genauen Betrachtung des gesamten Artikels und der Berücksichtigung des Kontexts sowie des Themas, das in diesem speziellen Watchtower behandelt wird, wird deutlich, dass der Artikel auf unterdrückte Erinnerungen eingeht. Dies wird bereits durch eine Fußnote am Anfang des Artikels verdeutlicht, in der erklärt wird, dass Ausdrücke wie "unterdrückte Erinnerungen" in Anführungszeichen gesetzt werden, um sie von den typischen Erinnerungen zu unterscheiden, die wir alle haben.

 

Experten sind sich darüber einig, dass unterdrückte Erinnerungen nicht immer zuverlässig sind und es vorkommen kann, dass falsche Erinnerungen in das Gedächtnis einer Person eingepflanzt werden. Aus diesem Grund wird im Watchtower-Artikel darauf hingewiesen, dass trotz lebhafter Erinnerungen an bestimmte Details von Missbrauch oder bestimmten Tätern, später auftauchende legitime Beweise manchmal deutlich machen können, dass diese Erinnerungen nicht der Realität entsprechen.

 

Später im Artikel wird eine Aussage getroffen, die oft von Kritikern der Zeugen Jehovas aus dem Zusammenhang gerissen wird: „Auch wenn mehr als eine Person sich an Missbrauch durch dieselbe Person 'erinnert', ist die Natur dieser Erinnerungen einfach zu unsicher, um rechtliche Entscheidungen darauf zu stützen, es sei denn, es liegen andere unterstützende Beweise vor.“ Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf unterdrückte Erinnerungen und nicht auf typische, normale Erinnerungen. Es besteht keine inkonsistente Beziehung zu der festgelegten Kindesmissbrauchspolitik der Zeugen Jehovas.

 

Die Zwei-Zeugen-Regel wurde von Jesus Christus eingeführt und von Apostel Paulus klar unterstützt. Die zentrale Aussage ist, dass es gemäß biblischen Lehren unbiblisch ist, eine Person allein aufgrund eines Zeugen auszuschließen. In diesem Kontext sollte das Wort Gottes Vorrang vor menschlichem Denken haben. Demnach wenden die Zeugen Jehovas die Zwei-Zeugen-Regel mit einer Kombination aus rationalen Argumenten und Logik an. Eine Abkehr davon würde eine Abkehr von biblischen Grundsätzen bedeuten. Doch was sollte gemäß der Politik der Zeugen Jehovas geschehen, wenn es nur einen Zeugen gibt?



KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich


KAPITEL 3: Wenn nur ein Zeuge vorhanden ist (Fortsetzung folgt...)


MISSBRAUCH - Entlarvung von Irrtümern / KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich (2007)


 

EINFÜHRUNG: Pädophiles Paradies oder Alptraum

KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich

KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel

KAPITEL 3: Wenn nur ein Zeuge vorhanden ist

KAPITEL 4: Von Angesicht zu Angesicht

KAPITEL 5: Interne Angelegenheiten

KAPITEL 6: Man darf keinen Bruder vor Gericht bringen

KAPITEL 7: Lassen wir doch einfach die Behörden das regeln

KAPITEL 8: Verpflichtung zur Meldung von Kindesmissbrauch

KAPITEL 9: Sag nichts Böses

KAPITEL 10: Theokratisch-gerichtliche Maßnahmen

KAPITEL 11: Privilegien

KAPITEL 12: Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken

KAPITEL 13: Die berühmte Datenbank

KAPITEL 14: Sprich mit meinem Anwalt

KAPITEL 15: Meldung zur Treuepflicht

KAPITEL 16: Der Fall Poisson

KAPITEL 17: Die ganze Wahrheit über Boer

KAPITEL 18: Deal or no Deal

KAPITEL 19: Glaube, Hoffnung, Liebe und Norris

KAPITEL 20: Das Tell-Tale-Telememo

KAPITEL 21: Silentlambs oder schreiende Zeugen?

KAPITEL 22: Was ist mit all diesen Geschichten?

KAPITEL 23: Die Abtrünnigen und der Fall Heroux

KAPITEL 24: Gegen die WTG

KAPITEL 25: Wer hat eine bessere Politik?

 



Kapitel 1:

KINDESMISSBRAUCH IST ABSCHEULICH: 

 

Die Kindesmissbrauchsrichtlinie der WTG beginnt mit der Feststellung: „Kindesmissbrauch ist für uns abscheulich. Dies steht im Einklang mit dem Grundsatz, der in Römer 12:9 aufgezeichnet ist. Selbst ein missbrauchtes Kind ist bereits eines zu viel.“ Seit Jahrzehnten enthalten die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! Artikel, um sowohl Zeugen als auch die Öffentlichkeit über die Bedeutung und die Notwendigkeit aufzuklären, Kinder vor Kindesmissbrauch zu schützen. Zu den Artikeln gehörten unter anderem „Verabscheuen wir das Böse!“, veröffentlicht in der Ausgabe vom 1. Januar 1997 des Wachtturms; „Hilfe für Opfer von Blutschande“ im Wachtturm vom 1. Jänner 1984 „Unsere Kinder sind in Gefahr!“, „Wie können wir unsere Kinder schützen?“und „Zu Hause sexuellem Mißbrauch vorbeugen“, alle in der Ausgabe vom 8. Oktober 1993 von Erwachet, sowie „Kindesmissbrauch – der Albtraum jeder Mutter“, in der Ausgabe vom 8. August 1985 von Erwachet"

 

Im oben genannten Erwachet-Magazin vom 8. August 1985 wird auf Seite 8 in einem Abschnitt ausgeführt: „Primär muss das Kind – sowie auch andere Kinder – vor jeglichem weiteren Missbrauch geschützt werden. Dieser Schutz muss unabhängig von den aufzuwendenden Ressourcen gewährleistet werden. In vielen Fällen erfordert dies eine Konfrontation mit dem beschuldigten Täter. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass das Kind das Vertrauen gewinnt, dass der Täter nie wieder Zugang zu ihm oder ihr haben wird.“

 

Gegner behaupten, dass diese Äußerungen lediglich leere Worte seien. Sie argumentieren, dass die genannten Veröffentlichungen sich auf Nicht-Zeugen Jehovas beziehen, während Missbrauchsfälle innerhalb der Gemeinschaft vertuscht oder verschleiert werden, um öffentliche Aufmerksamkeit und damit eine Rufschädigung der Organisation zu vermeiden. Es wird angeführt, dass der Schutz der Kinder hinter dem Ansehen der Organisation und dem sogenannten „geistigen Paradies“ zurückstehe. Des Weiteren wird behauptet, dass Personen, die Missbrauchsfälle den Behörden melden, mit Rügen oder sogar mit Ausschluss aus der Gemeinschaft rechnen müssen.

 

Anhänger der Glaubensrichtung der Zeugen Jehovas sind dazu angehalten, hohe moralische Standards aufrechtzuerhalten, während andere religiöse Gemeinschaften eine eher nachgiebige Einstellung zur Moral entwickelt haben. Die Zeugen Jehovas haben über ihre 120-jährige Geschichte hinweg konsequent an ihren moralischen Ansichten festgehalten. Vor einem Jahrhundert wäre es für Mitglieder der Anglikanischen Kirche undenkbar gewesen, Dinge wie außerehelichen Geschlechtsverkehr oder Homosexualität zu tolerieren. Heutzutage werden jedoch solche Verhaltensweisen in einigen Kirchen akzeptiert, darunter auch in der Anglikanischen Kirche.

 

Im Gegensatz dazu hat es bei den Zeugen Jehovas keine Abschwächung der christlichen Moral gegeben. Ihre einzigartige Subkultur betrachtet sexuelle Aktivitäten außerhalb der Ehe äußerst kritisch. Personen, die sich des Ehebruchs, der Unzucht, Homosexualität, regelmäßiger Pornonutzung usw. schuldig machen oder diese Vergehen zugeben, können von Gemeindeältesten gerügt, exkommuniziert oder ausgeschlossen werden. Die Wachtturm-Publikationen betonen die Notwendigkeit, die Reinheit der Glaubensgemeinschaft zu bewahren.

 

Die Publikationen der WTG scheinen daher keine Absicht zu haben, Informationen zu vertuschen oder zu verschleiern. Sie legen vielmehr Wert darauf, die Integrität und Moralität der Gemeinschaft zu wahren und Unmoral konsequent zu bekämpfen.

 

Bei der Betrachtung dieser Vorwürfe bezüglich des Schutzes von Kindesmissbrauchstätern ist es wichtig, einige Fakten zu berücksichtigen. Warum sollte eine Religion, die sich stark der „moralischen Reinheit“ verschrieben hat und Vergewaltiger, Mörder, Diebe und ähnliche Personen exkommuniziert, dann plötzlich Pädophile „schützen“? Darüber hinaus sind die Männer, die über die Exkommunikation von Sündern entscheiden, keine weit entfernt lebenden Bischöfe oder Diakone, die möglicherweise die Realitäten der örtlichen Gemeinde nicht verstehen, wie es in einigen christlichen Kirchen der Fall sein könnte. Stattdessen handelt es sich oft um lokale Männer, die die örtliche Gemeinde direkt beaufsichtigen. Diese Männer haben in der Regel eigene Familien und persönliche Beziehungen zur Gemeinde, was die Frage aufwirft, warum sie wissentlich einen Pädophilen in ihrer Gemeinde dulden und ihre eigenen Kinder einer solchen Gefahr aussetzen würden, während sie gleichzeitig versuchen, die Gemeinde moralisch rein zu halten.

 

Die Wahrheit ist, dass die Zeugen Jehovas, wie die meisten Menschen in Ihrer Gemeinschaft, den sexuellen Missbrauch von Kindern genauso verabscheuen wie die meisten anderen Menschen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Kindesmissbrauch für Zeugen Jehovas genauso abscheulich ist wie für die meisten anderen Menschen. Tatsächlich lehrt ihre eigene Religion, dass Personen, die in sexuellen Vergehen leben, einschließlich Kindesmissbrauchstätern, die keine Reue zeigen, von Gott bestraft werden und „nicht das Königreich Gottes erben werden“.


EINFÜHRUNG: Pädophiles Paradies oder Alptraum


KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel



MISSBRAUCH - Entlarvung von Irrtümern / EINFÜHRUNG: Pädophiles Paradies oder Alptraum (2007)


DIE POLITIK DER ZEUGEN JEHOVAS IN BEZUG AUF KINDESMISSBRAUCH: ENTLARVUNG VON IRRTÜMERN


 

EINFÜHRUNG: Pädophiles Paradies oder Alptraum

KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich

KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel

KAPITEL 3: Wenn nur ein Zeuge vorhanden ist

KAPITEL 4: Von Angesicht zu Angesicht

KAPITEL 5: Interne Angelegenheiten

KAPITEL 6: Man darf keinen Bruder vor Gericht bringen

KAPITEL 7: Lassen wir doch einfach die Behörden das regeln

KAPITEL 8: Verpflichtung zur Meldung von Kindesmissbrauch

KAPITEL 9: Sag nichts Böses

KAPITEL 10: Theokratisch-gerichtliche Maßnahmen

KAPITEL 11: Privilegien

KAPITEL 12: Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken

KAPITEL 13: Die berühmte Datenbank

KAPITEL 14: Sprich mit meinem Anwalt

KAPITEL 15: Meldung zur Treuepflicht

KAPITEL 16: Der Fall Poisson

KAPITEL 17: Die ganze Wahrheit über Boer

KAPITEL 18: Deal or no Deal

KAPITEL 19: Glaube, Hoffnung, Liebe und Norris

KAPITEL 20: Das Tell-Tale-Telememo

KAPITEL 21: Silentlambs oder schreiende Zeugen?

KAPITEL 22: Was ist mit all diesen Geschichten?

KAPITEL 23: Die Abtrünnigen und der Fall Heroux

KAPITEL 24: Gegen die WTG

KAPITEL 25: Wer hat eine bessere Politik?

 


 

EINFÜHRUNG:

PÄDOPHILES PARADIES ODER ALBTRAUM?

 

Philip Brumley, als Leitender Rechtberater der Wachtturm-Gesellschaft (WTG) tätig, postuliert, dass die Handhabung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs durch die Zeugen Jehovas eine beispiellose Richtlinie in der religiösen Gemeinschaft darstellt. Auf der Gegenseite behaupten Kritiker jedoch, dass diese Richtlinie den sexuellen Missbrauch vertuscht und die Gemeinden von Jehovas Zeugen einen sicheren Hafen für Kinderschänder bieten. Sie argumentieren, dass die Wachtturm-Gesellschaft durch ihre Missbrauchsrichtlinie ein Paradies für Pädophile geschaffen hat.

 

In Anbetracht dieser Kontroverse ist es von Bedeutung, die Fakten von der Fiktion zu unterscheiden. Sind es die Gegner der Zeugen Jehovas, die die Wahrheit über die Missbrauchsrichtlinie enthüllen, oder versuchen sie selbst, die tatsächliche Richtlinie zu verschleiern? Hat die Missbrauchsrichtlinie der Wachtturm-Gesellschaft (WTG) tatsächlich ein Paradies für Pädophile erschaffen, oder ist es vielmehr ein Albtraum für Pädophile, aufgrund ihrer Einzigartigkeit innerhalb der religiösen Gemeinschaft?

 

Um diese Fragen zu beantworten, ist es ratsam, die grundlegende Richtlinie der Zeugen Jehovas auf der offiziellen Website der WTG zu konsultieren. Es ist sinnvoll, die detaillierten Informationen und Empfehlungen in Briefen und Publikationen zu studieren, die beschreiben, wie Älteste mit sexuellem Missbrauch umgehen sollen. Eine eigenständige Analyse dieser Quellen ermöglicht es, sich ein objektives Bild zu machen und nicht alleinig auf die Darstellungen der Gegner zu vertrauen.



KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich



Dienstag, 30. Juli 2024

JEHOVAS ZEUGEN - Eine Bekehrung dauert 3330 Stunden (2012)

Eine Bekehrung dauert 3330 Stunden

 

Die Zeugen Jehovas stossen oft auf Ablehnung. Dennoch gehen sie unverdrossen von Tür zu Tür, um zu missionieren. Der Beobachter ist mitgegangen.


«Ich stelle mich nicht ausdrücklich als Zeugin Jehovas vor, wenn jemand die Tür öffnet»: Marion Müller (Name geändert)


«Nein danke, das möchte ich nicht hören»: Herr Kemper*, der uns die Tür geöffnet und auch höflich mit uns geplaudert hat, mag keinen Bibelspruch vorgelesen bekommen. Seine Frau hatte sich beim letzten Besuch der Zeugen Jehovas Zeitschriften geben lassen. Ob wir wiederkommen dürfen? «Ja, wenn auf diesem Parkplatz dort ein Auto steht, ist meine Frau zu Hause.» Wir verabschieden uns.

 

Marion Müller stellt sich auf ihrer Tour nicht ausdrücklich als Zeugin Jehovas vor: «Ich sage eher, dass ich gern kurz über die Bibel sprechen oder eine Frage stellen würde.» Meist wüssten die Leute aber sofort, dass sie eine Zeugin sei, wenn sie mit Bibel oder Zeitschriften vor der Tür stehe. Dabei sieht die 43-jährige Immobilienfachfrau in ihrem Hosenanzug und der modischen Prada-Brille gar nicht vorgestrig aus.

 

Öffnet jemand, sagt Marion Müller ihren Namen und stellt eine Frage. «Lesen Sie die Bibel? Bedeutet sie Ihnen etwas?» Viele reagieren mit Skepsis, Ablehnung. Wie die Dame mittleren Alters, die uns höflich, aber bestimmt wegweist: «Ich befasse mich privat mit der Bibel. Das reicht mir.»

 

 

«Geht hin und macht Jünger»

 

Die Juristin Hanna Grunder ist eine von wenigen, die mehr wollten. Als Marion Müller vor Jahren an ihrer Tür läutete, liess sich die Dozentin die Jehova-Zeitschriften «Wachtturm» und «Erwachet!» geben. Bei einem späteren Besuch beschloss sie, gemeinsam mit Marion Müller die Bibel zu studieren. «Mich hat der Inhalt dieses Buches interessiert, die Übersetzungen, die Sprache, die Konsequenzen», sagt die Mutter zweier Buben. «Für mich war es immer klar, dass ich katholisch bin und bleibe. Ich habe meine Ehe so geschlossen und meine Kinder so erzogen.» Dennoch entwickelt sich zwischen den beiden Frauen eine Freundschaft. Sie treffen sich regelmässig, um bei einem Latte macchiato über Gott und die Welt zu diskutieren.

 

Wieso investiert Marion Müller so viel Zeit in die Pflege einer Beziehung, die in absehbarer Zeit nicht zu einer Bekehrung, zu einer Taufe führen wird? Tatsächlich ist die Erfolgsquote der Zeugen Jehovas klein, der Aufwand im Vergleich dazu immens: Zwei US-Sozialwissenschaftler haben belegt, dass die Bekehrung eines einzigen Menschen durchschnittlich 3330 Stunden Einsatz braucht – das sind knapp 140 Tage.

Doch für die Zeugen Jehovas ist der Predigtdienst, das Klingeln an fremden Türen, ein Gottesdienst. Sie beziehen sich dabei unter anderem auf eine Stelle bei Matthäus: «Geht daher hin und macht Jünger aus Menschen aller Nationen, tauft sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu halten, was ich euch geboten habe.»

 

«Ich möchte niemandem etwas aufdrängen, niemanden überreden oder nerven», sagt Marion Müller. «Mir ist es ein Bedürfnis, den Menschen positive Gedanken, Hoffnung auf die Zukunft zu vermitteln. Gleichzeitig kann ich meinem Gott einen Dienst erweisen – ich habe also einen doppelten Nutzen.»

 

 

Wieso gibt es Krieg, wenn Gott gerecht ist?

 

Müller selber kam als Teenager zum ersten Mal mit den Zeugen Jehovas in Kontakt, als ihre Mutter ein Bibelstudium begann. Sie las viel, informierte sich und beschloss nach zweijähriger intensiver Auseinandersetzung mit der Bibel, sich taufen zu lassen. Damals war sie Mitte zwanzig. «Als ich das Bibelstudium anfing, hatte ich gerade eine Zeit voller persönlicher Umbrüche und Unsicherheiten hinter mir, da tat mir die gelöste, freundschaftliche Stimmung an den Treffen der Zeugen Jehovas extrem gut», sagt sie.

 

Als Marion Müller zum ersten Mal bei Brigitte Zwahlen klingelte, diskutierten die zwei lange über den Namen Gottes: Die Zeugen Jehovas beten zu Jehova, dessen Namen sie in ihrer eigenen Bibelübersetzung verwenden. Für sie ist Jehova der Schöpfer der Welt. Allerdings glauben sie daran, dass das Universum und die Erde Milliarden Jahre alt sind. Die Meinung, dass die Entstehung des ersten Lebens ein Zufall gewesen sei, lehnen sie hingegen ab. Als wir jetzt wieder an der Tür der jungen Frau läuten, um zu sehen, ob das Gespräch eine Fortsetzung findet, öffnet niemand.

 

Ohnehin öffnet sich nur rund jede fünfte Tür, wenn die Zeugen unterwegs sind. Früher tauchten sie in kürzeren Abständen im Quartier auf; bei der heutigen Bevölkerungsdichte in Zürich dauert es je nach Region zwei bis vier Jahre, bis eine Strasse wieder an der Reihe ist.

 

Marion Müller notiert sich in ihr privates Büchlein alle Hausnummern, dazu schreibt sie Bemerkungen, um sich später an die Gespräche zu erinnern – Datensätze speichern die Zeugen Jehovas keine. Ein durchgestrichener Name heisst: kein weiterer Gesprächsversuch. Auch die Frau, die uns mitten im Winter in Leggings und T-Shirt an der Gartentür in ein zwanzigminütiges Gespräch verwickelt, wird später durchgestrichen werden. Die Frau argumentiert: Wieso gibt es Krieg, wenn es doch angeblich einen gerechten Gott gibt? Wieso gibt es Superreiche? Marion Müller findet mit blinder Sicherheit die passenden Bibelstellen und liest sie vor. Der Frau macht das wenig Eindruck. Sie spricht von Nahtoderfahrungen, Unsterblichkeit der Seele, von Himmel, Hölle und Fegefeuer. Marion Müller lässt die Frau geduldig dozieren – obwohl sich diese Konzepte nicht mit dem Glauben der Zeugen Jehovas decken. Diese glauben nicht an eine unsterbliche Seele, sondern an die biblische Auferstehung und ein ewiges Leben auf einer paradiesischen Erde. «Im Gespräch muss man gewisse Aussagen stehen lassen, weil man dem Gegenüber sonst permanent widerspricht», sagt sie später. «Ich glaube nicht, dass diese Frau an den Antworten der Bibel interessiert ist. Nach 15 Jahren Predigtdienst spüre ich schnell, ob jemand grundsätzlich offen ist für Neues oder sich bloss die Zeit vertreiben möchte.»

 

Die Schulung der Zeugen Jehovas, die in den Predigtdienst eintreten, ist eher eine wöchentliche halbstündige Weiterbildung. Sie umfasst viele Details, die in Kürzestvorträgen zur Sprache kommen und auch in einem speziellen Buch nachzulesen sind: das Antworten mit Hilfe einer Bibelstelle, die Argumente gegen die häufigsten Einwände. Das Buch, das zur Schulung dient, offeriert dabei aber keine fixen Antworten, sondern gibt Tipps zum Verhalten während des Gesprächs: Anstand, Freundlichkeit, Augenkontakt, aufmerksames Zuhören, Eingehen auf die Fragen des Gegenübers. Man solle «als Einführung etwas sagen, was das Interesse weckt», dann «das Herz erreichen» und «Aussagen mit Alltagssituationen illustrieren». Ratschläge, die sich auch an Primarlehrerinnen oder Jungmanager richten könnten. «Ich habe auch in meinem Berufsleben schon viel davon profitiert», sagt Marion Müller.

 

Die Zeugen Jehovas gehören mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 2,5 Prozent zu den weltweit am konstantesten wachsenden religiösen Gemeinschaften. In der Schweiz gibt es etwa 18'000 Zeuginnen und Zeugen; letztes Jahr wuchs die Gemeinschaft hier um knapp zwei Prozent. Weltweit waren 7,4 Millionen Prediger während 1,7 Milliarden Stunden unterwegs von Tür zu Tür – Verbreitungsmethoden, die im Zeitalter von Facebook & Co. archaisch anmuten.

 

Archaisch wirken auch moralische Grundsätze der Zeugen: Sex vor der Ehe, Homosexualität und Abtreibung lehnen sie rigoros ab. Für mediale Aufregung sorgt auch das Verbot von Bluttransfusionen. Geburtstage und Feste mit heidnischen Wurzeln wie Weihnachten oder Ostern werden nicht gefeiert. Dafür gibt es mehrmals wöchentlich Treffen im Königreichssaal, das Abendmahl als einzige grosse religiöse Gedenkfeier im Jahr, freiwillige Spenden, Predigtdienst, Bibellektüre. Und den Glauben an ein ewiges Leben. «Gleichgeschaltet», betont Marion Müller, «sind wir deswegen keinesfalls.»

 

Dass beispielsweise Homosexualität abgelehnt werde, beruhe auf einem biblischen Grundsatz, erklärt Marion Müller. «Abgelehnt wird aber ausschliesslich die Handlungsweise, niemals ein Mensch», sagt sie. «Wir führen mit allen Interessierten Bibelstudien durch, selbstverständlich auch mit Homosexuellen.» Wie bei anderen Bibelstudien führten dabei einige zur Taufe, andere nicht. «Niemand darf diskriminiert oder ausgegrenzt werden, nicht aufgrund von Sexualität, Nationalität, Ethnie oder Religionszugehörigkeit.Schliesslich erwarten auch wir Zeugen Jehovas, nicht diskriminiert zu werden.»

 

Gegründet wurden die Zeugen Jehovas im späten 19. Jahrhundert vom US-Bibelforscher Charles Taze Russell, ursprünglich Presbyterianer. Der Name «Zeugen Jehovas» wird seit den dreissiger Jahren verwendet. Angehörige der Religionsgemeinschaft verweigern den Kriegsdienst und beteiligen sich nicht an politischen Wahlen: Sie anerkennen keinen höheren Herrscher als Gott. Genau aus diesem Grund sperrten sich die Zeugen Jehovas während des Dritten Reichs auch gegen eine Zusammenarbeit mit dem NS-Regime und gegen den Hitlergruss – was viele mit dem Leben bezahlten.

 

Eine junge Frau öffnet die Tür und erbarmt sich unser. Sie hat einen kleinen Jungen an der Hand und ein Baby auf dem Arm. Sie habe keinen Bezug mehr zur Bibel, sagt sie. Als Kind sei sie zur Kirche gegangen, doch ihr Entschluss, keiner Religion mehr anzugehören, sei wohlüberlegt. «Wir möchten Sie nicht aufhalten, aber…», versucht Marion Müller, doch das Gegenüber wird ungeduldig: «Das tun Sie aber!» Wir wünschen einen schönen Abend – ein durchgestrichener Name mehr auf der Liste.

 

 

«Achtung, Feind hört mit!»

 

Die Zeugen Jehovas sind in der Schweiz als Verein eingetragen. Oft werden sie als Sekte bezeichnet. «Wenn jemand das sagt, frage ich jeweils: ‹Was verstehen Sie genau unter diesem Begriff?›», sagt Marion Müller – die Gegenfrage als probates Mittel der Rhetorik. Werden die Zeugen Jehovas in diesem Sinn in einer Plauderrunde erwähnt, so outet sie sich: «Achtung, Feind hört mit!» – «Ich merke dann jedes Mal, dass viele Leute ihre Infos aus zweiter und dritter Hand haben und die angeblichen Wahrheiten, die sie weitergeben, weder reflektiert noch überprüft haben.» Obwohl sie jeweils versucht, solche Gespräche locker zu führen, hat sie auch schon Freunde verloren, die sich von ihr abwandten.

 

Und was, wenn sie sich selber einmal abwenden wollte? «Es ist leichter, die Zeugen Jehovas zu verlassen, als sich ihnen anzuschliessen», sagt Marion Müller. Die Taufe verlange teils massive Umstellungen. Auch bei Müller: «Da mein damaliger Partner mein Interesse an der Bibel und meinen Kontakt zur Glaubensgemeinschaft nicht akzeptieren konnte, wurde die Trennung unumgänglich, obwohl das wehtat.»

 

Wer sich nach der Taufe nicht an die biblischen Grundsätze hält, wird in Gesprächen darauf aufmerksam gemacht. Und den Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern sollen die Schwestern und Brüder möglichst gering halten: «Natürlich würde ich mit einer Arbeitskollegin weiterhin geschäftlichen Kontakt haben, auch wenn sie eine ausgetretene Zeugin wäre», so Marion Müller. «Aber da die Taufe für uns eine echte Hingabe voraussetzt, haben wir mit Leuten, die keine Zeugen mehr sein wollen, ein Loyalitätsproblem.»

 

 

QUELLE: https://www.beobachter.ch/magazin/gesellschaft/eine-bekehrung-dauert-3330-stunden-11907

 

 


MISSBRAUCH - Entlarvung von Irrtümern / KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel (2007)

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