EINFÜHRUNG: Pädophiles Paradies oder Alptraum
KAPITEL 1: Kindesmissbrauch ist abscheulich
KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel
KAPITEL 3: Wenn nur ein Zeuge vorhanden ist
KAPITEL 4: Von Angesicht zu Angesicht
KAPITEL 5: Interne Angelegenheiten
KAPITEL 6: Man darf keinen Bruder vor Gericht bringen
KAPITEL 7: Lassen wir doch einfach die Behörden das regeln
KAPITEL 8: Verpflichtung zur Meldung von Kindesmissbrauch
KAPITEL 9: Sag nichts Böses
KAPITEL 10: Theokratisch-gerichtliche Maßnahmen
KAPITEL 11: Privilegien
KAPITEL 12: Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken
KAPITEL 13: Die berühmte Datenbank
KAPITEL 14: Sprich mit meinem Anwalt
KAPITEL 15: Meldung zur Treuepflicht
KAPITEL 16: Der Fall Poisson
KAPITEL 17: Die ganze Wahrheit über Boer
KAPITEL 18: Deal or no Deal
KAPITEL 19: Glaube, Hoffnung, Liebe und Norris
KAPITEL 20: Das Tell-Tale-Telememo
KAPITEL 21: Silentlambs oder schreiende Zeugen?
KAPITEL 22: Was ist mit all diesen Geschichten?
KAPITEL 23: Die Abtrünnigen und der Fall Heroux
KAPITEL 24: Gegen die WTG
KAPITEL 25: Wer hat eine bessere Politik?
KAPITEL 4:
VON ANGESICHT ZU ANGESICHT:
Die Richtlinie der Zeugen Jehovas zum Kindesmissbrauch lautet: „Wenn der Beschuldigte die Anschuldigung bestreitet, können die beiden Ältesten arrangieren, dass er und das Opfer ihre Position in Anwesenheit des jeweils anderen sowie der Ältesten erneut darlegen.“
Bedeutet dies, dass junge Kinder, die jemanden der Misshandlung beschuldigen, dem Beschuldigten von Angesicht zu Angesicht begegnen müssen? Genau dies wird von vielen Kritikern der Zeugen Jehovas behauptet. Ein solcher Kritiker äußerte sich wie folgt: „...ja, die Zeugen Jehovas glauben daran, dass ein 8-jähriges kleines Mädchen, ihre Eltern, zwei Älteste und der Beschuldigte im selben Raum sind, während das kleine Kind beschreibt, wie ein 45-jähriger Mann...“Anschließend beschreibt er detailliert, was möglicherweise passiert sein könnte, um Schockeffekte zu erzielen und die Zeugen Jehovas sowie deren vermeintliche Methode zu diskreditieren. Entspricht dies jedoch der Wahrheit? Ist dies tatsächlich die Vorgehensweise, die die Zeugen Jehovas in solchen Situationen befürworten?
Gegner der Zeugen Jehovas lassen wissentlich oder unwissentlich detaillierte Informationen aus, die im Wachtturm veröffentlicht wurden und den Ältesten übermittelt wurden, bezüglich des Umgangs mit einer solchen Situation, wenn der Ankläger ein KIND ist oder wenn der Ankläger nicht dem Beschuldigten gegenübertreten möchte. Möchten Sie die tatsächliche Richtlinie der Zeugen Jehovas kennenlernen, anstatt der von Gegnern erfundenen Richtlinie, wie sie oben zitiert wurde?
Zunächst erklärt der Watchtower vom 1. November 1995 im Hinblick auf ERWACHSENE, die jemanden beschuldigen, sie als Kind missbraucht zu haben: „Wenn der Ankläger emotional nicht in der Lage ist, dies von Angesicht zu Angesicht zu tun, kann dies telefonisch oder möglicherweise schriftlich geschehen.“ Daraus ergibt sich, dass ein persönliches Treffen nicht erforderlich ist, selbst wenn der Ankläger ein Erwachsener ist. Doch wie wird verfahren, wenn ein Kind eine Anschuldigung erhebt?
Ein Brief an die Ältesten vom 1. Dezember 2000 führt eindeutig aus: „Wenn der Beschwerdeführer ein KIND ist, könnte der Älteste anbieten, ihn oder sie zu begleiten, um die Situation mit einem Elternteil (jedoch nicht mit dem mutmaßlichen Täter) oder mit einer der oben genannten Behörden zu besprechen. Ein Kind sollte nicht unter Druck gesetzt werden, solche Maßnahmen zu ergreifen,...“ Beachten Sie den in Klammern stehenden Satz „jedoch nicht mit dem mutmaßlichen Täter“. Dies bekräftigt erneut, dass die Zeugen Jehovas nicht der Auffassung sind, dass ein Kind gezwungen oder genötigt werden sollte, dem beschuldigten Täter von Angesicht zu Angesicht gegenüberzutreten.
Das Buch „Hütet die Herde Gottes“ zeigt mindestens seit 1991, dass ein persönliches Treffen mit dem Beschuldigten weder notwendig noch ratsam ist. Auf den Seiten 118 und 119 steht: „Es ist jedoch nicht in allen Fällen ratsam, den Zeugen allein mit dem Beschuldigten zu konfrontieren. Zum Beispiel: ... Wenn der Zeuge Opfer des Täters ist, wie in Fällen von Inzest oder Vergewaltigung. In solchen Fällen oder bei anderen mildernden Umständen können zwei Älteste die Angelegenheit mit dem Beschuldigten besprechen, oder ein Ältester kann den Zeugen begleiten, um die Angelegenheit mit dem Beschuldigten zu besprechen.“
Es ist zu beachten, dass es zwei akzeptable Alternativen zum Umgang mit Fällen von Vergewaltigung oder Inzest gibt, von denen eine nicht erfordert, dass der Ankläger den Beschuldigten trifft. Einige könnten argumentieren, dass die oben zitierte Publikation nichts über Kindesmissbrauch sagt, sondern nur über Inzest oder Vergewaltigung. Diese Argumentation ist jedoch fehlerhaft, da laut dem Watchtower vom 1. November 1995 sexueller Missbrauch eines Kindes tatsächlich Vergewaltigung ist: „Eine Person, die ein Kind sexuell missbraucht, ist ein Vergewaltiger und sollte als solcher betrachtet werden.“
Selbst die Richterin im Fall Vicki Boer, Richterin Anne Molloy, kam nach der Prüfung der Beweise eines Vorfalls aus dem Jahr 1989 zu dem Schluss, dass es nicht die Richtlinie des Wachtturms ist, dass ein Ankläger den Beschuldigten treffen muss. In ihrer Entscheidung erklärte sie: „Die Beweise im Prozess zeigten klar, dass Matthäus 18 keine Anwendung findet und dass es keinen Erfordernis des Glaubens der Zeugen Jehovas gibt, dass das Opfer von sexuellem Missbrauch ihrem Missbraucher gegenübertreten muss...“
Zusammenfassend, nach der Prüfung der Dokumentation und der Beweise, fragen wir: Hat der Gegner recht, wenn er sagt, dass „die Zeugen Jehovas glauben, dass ein 8-jähriges kleines Mädchen, ihre Eltern, zwei Älteste und der Beschuldigte im selben Raum sind, während das kleine Kind...“? Nein, die Zeugen Jehovas glauben dies überhaupt nicht, wie eindeutig dokumentiert und von einer unparteiischen Richterin klar festgestellt wurde. Gegner wie der oben Zitierte sind entweder selbst falsch informiert oder versuchen absichtlich, andere mit einer Lüge in die Irre zu führen. Aber unabhängig davon, ob es ein oder zwei Zeugen gibt, ermutigen die Ältesten und die Wachtturm-Gesellschaft nicht dazu, den Missbrauch intern zu regeln, ohne die Behörden einzubeziehen.
KAPITEL 3: Wenn nur ein Zeuge vorhanden ist
KAPITEL 5: Interne Angelegenheiten