Prozess wegen Diskriminierung von Ex-Mitgliedern: Zeugen Jehovas in Berufung freigesprochen
Das Berufungsgericht in Gent hat die Zeugen Jehovas von dem Vorwurf, ehemalige Mitglieder diskriminiert oder sie Hass und Gewalt ausgesetzt zu haben, freigesprochen. Das ist um so überraschend, als dass die Vereinigung um die Zeugen Jehovas letztes Jahr noch in erster Instanz verurteilt wurde.
Im vergangenen Jahr wurden die Zeugen Jehovas in Flandern zu einer Geldstrafe von 96.000 € verurteilt, da es als erwiesen galt, dass die Glaubensgemeinschaft frühere Mitglieder diskriminiere und diese Hass und Gewalt aussetze. Dadurch, so das Urteil seinerzeit, hätten die betroffen psychischen und seelischen Schaden erlitten.
Doch in Berufung wurden die Zeugen Jehovas von diesen Vorwürgen gänzlich freigesprochen. Das Genter Berufungsgericht ist der Ansicht, dass von einem auferlegten Ausschlussmechanismus für Ex-Mitglieder „nicht notwendigerweise die Rede sei.“ Das betrifft z.B. ehemalige Mitglieder, denen ein Kontakt mit Familienmitgliedern unmöglich gemacht werden soll. Die Richter führen zudem ein „Problem mit der Beweisführung“ fest.
In diesem Verfahren vor einem Jahr traten 10 ehemalige Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft als Nebenkläger auf. Schon damals war der Anklagepunkt sexueller Missbrauch von ehemaligen Mitgliedern der Zeugen Jehovas mangels an Beweisen fallengelassen worden. Jedoch sehen es die Anwälte der Kläger weiterhin so, dass die Zeugen Jehovas im Umgang mit ehemaligen Mitgliedern gegen das belgische Diskriminierungsgesetz verstoßen.
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