Mittwoch, 17. Mai 2023

MISSBRAUCH - Wurden Straftaten Vertuscht? Auszüge aus der Literatur der Jehovas Zeugen

Ab min. 3:03 geht es um Sexuellen Missbrauch (der Vortragsredner IST KEIN JEHOVAS ZEUGE):



WURDEN STRAFTATEN VERTUSCHT?


AUSZÜGE AUS DER LITERATUR DER ZEUGEN JEHOVAS:


Dieser Punkt ist nicht neu, wurde jedoch durch die Aufnahme in das wöchentliche Bibelstudium anhand des Wachtturms hervorgehoben. Ein ähnlicher Punkt wird im Anhang von „Bleib in Gottes Liebe“-Buch aus dem JAHR 2008 erwähnt. Dieses Buch wurde von jedem aktiven Zeugen Jehovas studiert.

In dem Buch heißt es : „In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Christ gegen einen Mitchristen eine schwerwiegende Straftat verübt, wie einen schweren Diebstahl, einen Angriff gegen die Person, eine Vergewaltigung oder einen Mord. In solchen Fällen wäre es nicht unchristlich, Strafanzeige zu erstatten, selbst wenn dies zu einem Gerichtsverfahren oder zu einem Strafprozess führen könnte.

:::::::::::::::::::SEITE 223 FUßNOTE


WACHTTURM 15.01.1963, S. 49:

Personen, die gegen gute Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen, werden von der weltlichen Obrigkeit verurteilt und bestraft, ob sie zur Christenversammlung gehören oder nicht. Sie haben kein Recht, sich über eine solche Bestrafung zu beklagen. Das zeigte auch Paulus durch seine Worte, die er vor dem Richterstuhl des Kaisers sprach. (Apg. 25:11) Die Christenversammlung kann daher kein Glied, das ein Dieb, Schmuggler, Bigamist, Mörder, Verleumder oder Betrüger usw. ist, vor der Bestrafung schützen. Sie muß zulassen, daß solche Glieder von der weltlichen Obrigkeit bestraft werden. Sie haben das Gesetz des Landes übertreten und sich somit der „Gewalt“ oder „Obrigkeit“ widersetzt. Folglich haben sie der Anordnung Gottes widerstanden.

Gott hat der Christenversammlung weder das Gebot noch das Recht gegeben, solche Rechtsbrecher davor zu schützen, von der Obrigkeit des Landes gebührend bestraft zu werden. Wir können die Vollstreckung des Urteils (krima) nicht verhindern, dürfen sie nicht verurteilen oder uns ihr widersetzen, indem wir den Rechtsbrechern helfen oder sie decken. Täte die Christenversammlung das, so würde sie der Anordnung Gottes widerstehen. Darum läßt sie nicht nur zu, daß an Personen, die durch ihr Handeln Schmach auf Gottes Volk bringen, das „Urteil“ (krima) vollstreckt wird, sondern sie entzieht ihnen sogar die Gemeinschaft.


WACHTTURM 01.11.1990 S. 19:

Falls ein Angehöriger der Versammlung das Gesetz bricht, wird ihm die Versammlung nicht helfen, der gesetzmäßigen Strafe zu entgehen. Wer stiehlt, einen Mord begeht, jemanden verleumdet, Steuern hinterzieht, betrügt, jemanden vergewaltigt, verbotene Drogen nimmt oder sich sonstwie der rechtmäßigen Gewalt widersetzt, hat mit einer schwerwiegenden Zuchtmaßnahme seitens der Versammlung zu rechnen — und sollte nicht denken, er werde verfolgt, wenn er von der weltlichen Obrigkeit bestraft wird


WACHTTURM 01.11.1995, S. 28:

Jemand, der ein Kind tatsächlich sexuell mißbraucht, ist ein Vergewaltiger und sollte als solcher betrachtet werden. Jedes Opfer eines Mißbrauchs hat das Recht, den Täter anzuzeigen.


WACHTTURM 01.08.2005, S. 14-15:

Auch heute wird Vergewaltigung als ein schweres Verbrechen streng bestraft. Es ist das gute Recht des Opfers, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, damit der Täter strafrechtlich verfolgt werden kann. Und falls das Opfer minderjährig ist, werden wohl die Eltern entsprechende Schritte in die Wege leiten.



SIEHE AUCH: https://glaubensverteidigung.blog/2019/03/14/der-umgang-mit-kindesmissbrauch/#more-512


SIEHE: https://jhwh-missbrauch.blogspot.com




MISSBRAUCH - Entlarvung von Irrtümern / KAPITEL 2: Die Zwei-Zeugen-Regel (2007)

  EINFÜHRUNG:  Pädophiles Paradies oder Alptraum KAPITEL 1:  Kindesmissbrauch ist abscheulich KAPITEL 2:  Die Zwei-Zeugen-Regel KAPITEL 3:  ...