Dienstag, 2. Mai 2023

MISSBRAUCH - CIAOSN lag falsch / Jehovas Zeugen wurden bestätigt


Kraainem (BELGIEN), 21st Oktober 2021. – Am 5. Oktober 2021 erklärte die Gerichtskammer Brüssel, dass die auf Betreiben des Zentrums für Information und Beratung über Schädliche gegen die gemeinnützige „Christliche Gemeinde der Zeugen Jehovas“ erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe „nicht begründet“ seien Sektenorganisationen (CIAOSN). Die rechtskräftige Entscheidung der Gerichtskammern erfolgte auf Empfehlung der Bundesanwaltschaft.

Die strafrechtlichen Ermittlungen waren auf der Grundlage falscher Behauptungen eingeleitet worden, die in den Medien von CIAOSN verbreitet wurden, dass Zeugen Jehovas Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern entgegen Artikel 422 bis und 442 Viertel des belgischen Strafgesetzbuchs nicht bei der Polizei melden. Bei der Abweisung der Strafanzeige kamen die Gerichtskammern zu dem Schluss, dass die „einseitigen Erklärungen“ [von CIASON] in diesem Fall „nicht durch andere Beweise gestützt“ wurden.

Tatsächlich ist es seit Jahrzehnten Praxis der Christenversammlung der Zeugen Jehovas in Belgien, die Geistlichen der Zeugen Jehovas (Versammlungsälteste) anzuweisen, Vorwürfe des Kindesmissbrauchs der Polizei zu melden, wenn es den Anschein hat, dass ein Kind in Gefahr sein könnte Missbrauch durch einen Angeklagten. Diese langjährige Praxis wird durch tatsächliche Polizeiberichte bestätigt, aus denen hervorgeht, dass Älteste der Versammlung selbst solche Anschuldigungen bei der Polizei gemeldet haben. Es steht auch im Einklang mit dem weltweiten Richtliniendokument zum Schutz von Kindern mit dem Titel „Die biblisch fundierte Position der Zeugen Jehovas zum Kinderschutz“, das auf der offiziellen Website der Zeugen Jehovas veröffentlicht wurde, in dem es heißt (in Absatz 5), dass Jehovas Zeugen „die Einhaltung der Gesetze zur Anzeige von Kindesmissbrauch sicherstellen“ und dass Älteste selbst in Ermangelung eines obligatorischen Meldegesetzes „angewiesen“ werden, eine Anschuldigung zu melden, wenn es den Anschein hat, dass ein Minderjähriger anwesend ist Missbrauchsgefahr durch den Angeklagten.

Am 18. Juni 2021 reichte die Versammlung der Zeugen Jehovas in Belgien eine Zivilklage wegen Verleumdung gegen das belgische Justizministerium (zuständig für das CIAOSN) wegen seiner falschen Angaben zur Kinderschutzpolitik der Zeugen Jehovas ein. Eine Anhörung zu dieser Verleumdungsklage ist für den 5. Mai 2022 geplant.


Holly Folk, eine international anerkannte Expertin, Professorin für Religionswissenschaft an der Western Washington University, kommentierte die Berichte, auf denen die Anschuldigungen des CIAOSN basierten, wie folgt: „Die Berichte basieren auf sensationellem Journalismus, fehlerhaften sozialwissenschaftlichen Daten und einem falschen Verständnis der Natur der Organisation der Zeugen Jehovas.“- https://jhwh-bibelforscher.blogspot.com/2022/05/missbrauch-jehovas-zeugen-und-sexueller_9.html

Jehovas Zeugen halten sich strikt an die Bibel, die sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen verurteilt. Seit mehr als 35 Jahren stellen Jehovas Zeugen Material zur Verfügung Der Wachtturm und Wach! Zeitschriften und in religiösen Büchern und Videos, die Eltern klare, zeitnahe und praktische Ratschläge zum Schutz ihrer Kinder vor dem Übel des sexuellen Missbrauchs von Kindern geben (eine Auswahl dieses Aufklärungsmaterials finden Sie auf Seite 12 der Mai-Ausgabe 2019 von Der Wachtturm und Seite 3 des Dokuments „Die biblisch begründete Position der Zeugen Jehovas zum Kinderschutz“  Dieses Material ist in Hunderten von Sprachen weit verbreitet.






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