DER BIBLISCHE STANDPUNKT VON JEHOVAS ZEUGEN ZUM SCHUTZ VON KINDERN
14.05.2024
Definitionen: Unter Kindesmisshandlung fallen gewöhnlich die Vernachlässigung, die physische und psychische Misshandlung sowie der sexuelle Missbrauch von Kindern.
Sexueller Kindesmissbrauch ist eine Perversion und liegt im Allgemeinen bei einem oder mehreren der folgenden Tatbestände vor: Geschlechtsverkehr, Oral- oder Analverkehr mit einem Kind; das Streicheln der Geschlechtsteile, der Brüste oder des Gesäßes eines Kindes; Voyeurismus bei Kindern, Exhibitionismus vor Kindern; Kinder zu sexuellen Handlungen aufzufordern. Er kann auch Sexting mit einem Minderjährigen einschließen oder einem Minderjährigen Pornografie zu zeigen.
Bezugnahmen auf Eltern in diesem Dokument gelten in ähnlicher Weise für gesetzliche Vertreter oder andere Personen, denen elterliche Verantwortung für einen Minderjährigen übertragen ist.
1. Kinder sind ein heiliges Gut, „ein Erbe von Jehova“ (Psalm 127:3).
2. Der Schutz von Kindern ist ein Anliegen aller Zeugen Jehovas und äußerst wichtig für sie. Dies entspricht dem in der Bibel begründeten Standpunkt von Jehovas Zeugen, wie sie diesen schon seit langem vielfach veröffentlicht haben (Quellenverweise am Ende des Dokuments; alle Quellen sind auf jw.org veröffentlicht).
3. Jehovas Zeugen verabscheuen Kindesmisshandlung und -missbrauch und betrachten sie als Straftaten (Römer 12:9). Wir anerkennen die Verantwortung staatlicher Behörden, derartige Straftaten zu bekämpfen (Römer 13:1-4). Älteste (Seelsorger in Versammlungen [Kirchengemeinden] von Jehovas Zeugen) schützen einen Missbrauchstäter nicht vor behördlicher Verfolgung.
4. In allen Fällen haben ein Opfer und seine Eltern das Recht, einen Kindesmissbrauch zur Anzeige zu bringen. Teilt ein Opfer, seine Eltern oder jemand anders Ältesten eine solche Beschuldigung mit, informieren die Ältesten den/die Betreffenden deutlich über sein Recht, bei staatlichen Stellen Anzeige zu erstatten. Älteste werden niemand kritisieren, der sich zu einer solchen Anzeige entschließt (Galater 6:5).
5. Erfahren Älteste von irgendeinem Vorwurf des Kindesmissbrauchs, nehmen sie unverzüglich Rücksprache mit dem zuständigen Zweigbüro von Jehovas Zeugen. Damit wird gewährleistet, dass gesetzliche Anzeigepflichten von Kindesmissbrauch beachtet werden. (Römer 13:1). Selbst wenn Älteste gesetzlich nicht verpflichtet sind, Behörden von einer Beschuldigung zu unterrichten, wird das Zweigbüro von Jehovas Zeugen die Ältesten anweisen, dies zu tun, wenn ein Minderjähriger der Gefahr weiteren Missbrauchs ausgesetzt ist oder ein anderer wichtiger Grund besteht. Die Ältesten stellen auch sicher, dass die Eltern über einen Missbrauchsvorwurf ihr Kind betreffend informiert werden. Sollte der Beschuldigte ein Elternteil sein, werden die Ältesten den anderen Elternteil informieren.
6. Eltern tragen die Hauptverantwortung für den Schutz, die Sicherheit und die Anleitung ihrer Kinder. Eltern, die mit einer Versammlung von Jehovas Zeugen verbunden sind, werden deshalb dazu angehalten, diese Verantwortung jederzeit sehr ernst zu nehmen und Folgendes zu beachten:
• Direkt und aktiv am Leben ihrer Kinder teilzuhaben.
• Sich selbst über Kindesmisshandlung und -missbrauch zu informieren und ihre Kinder diesbezüglich aufzuklären.
• Die Kommunikation mit ihren Kindern regelmäßig zu suchen, zu fördern und zu pflegen (5. Mose 6:6, 7; Sprüche 22:3).
Jehovas Zeugen stellen Eltern eine Vielzahl auf die Bibel gestützter Veröffentlichungen zur Verfügung, um ihnen zu helfen, ihrer Verantwortung entsprechend ihre Kinder zu schützen und anzuleiten. (Siehe die Quellenverweise am Ende des vorliegenden Dokuments.)
7. Bei der Belehrung und anderen Aktivitäten trennen Versammlungen von Jehovas Zeugen Kinder nicht von ihren Eltern (Epheser 6:4). Unsere Versammlungen unterhalten zum Beispiel keine Waisenhäuser, Sportvereine, Tagespflegeeinrichtungen und sie organisieren keine Jugendgruppen, Kindergottesdienste oder andere Aktivitäten, bei denen Kinder von ihren Eltern getrennt werden.
8. Älteste sind bestrebt, ein Opfer von Kindesmissbrauch mitfühlend, verständnisvoll und liebevoll zu behandeln (Kolosser 3:12). Als Seelsorger strengen sie sich an, einem Opfer aufmerksam und mit Einfühlungsvermögen zuzuhören und ihm Trost zu vermitteln (Sprüche 21:13; Jesaja 32:1, 2; 1. Thessalonicher 5:14; Jakobus 1:19). Es ist eine persönliche Entscheidung, ob ein Opfer und seine Familie professionelle psychologische Betreuung in Anspruch nehmen möchten.
9. Niemals verlangen Älteste, dass ein Opfer von Kindesmissbrauch seine Beschuldigung in Gegenwart eines mutmaßlichen Missbrauchstäters vorbringt. Jedoch kann ein Opfer, wenn es erwachsen ist und es wünscht, dies tun. Auch kann ein Opfer zur moralischen Unterstützung von einer männlichen oder weiblichen Vertrauensperson begleitet werden, wenn es den Ältesten seine Beschuldigung vorträgt. Eine Beschuldigung kann auch in Form einer schriftlichen Erklärung erfolgen, wenn ein Opfer dies bevorzugt.
10. Kindesmissbrauch ist eine schwere Sünde. Ist ein mutmaßlicher Missbrauchstäter einer Versammlung zugehörig, leiten die Ältesten eine Untersuchung gemäß biblischen Verfahrensweisen ein. Dies ist ein rein religionsrechtliches Verfahren, das die Ältesten nach biblischer Anleitung durchführen und ausschließlich die Zugehörigkeit eines mutmaßlichen Missbrauchstäters zu Jehovas Zeugen betrifft. Ist ein Zeuge Jehovas, der ein Kind missbraucht hat, reuelos, wird er aus der Versammlung ausgeschlossen und nicht mehr als ein Zeuge Jehovas betrachtet (1. Korinther 5:13). Die Behandlung einer Beschuldigung bezüglich Kindesmissbrauchs durch Älteste ersetzt nicht die Maßnahmen staatlicher Behörden (Römer
13:1-4).
11. Wird festgestellt, dass jemand, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, bereut und ein Zeuge Jehovas bleiben kann, werden Einschränkungen hinsichtlich der Versammlungsaktivitäten dieser Person festgelegt. Die Ältesten werden die Person ausdrücklich anweisen, niemals mit Kindern allein zu sein, keine Freundschaften mit Kindern aufzubauen oder Kindern Zuneigung zu zeigen. Zudem können die Ältesten Eltern minderjähriger Kinder in der Versammlung darauf hinweisen, dass es notwendig ist, eventuelle Kontakte ihrer Kinder zu dem Betreffenden zu überwachen.
12. Wer ein Kind missbraucht hat, ist für Jahrzehnte nicht geeignet – wenn überhaupt jemals –, irgendwelche Dienstaufgaben oder eine Aufsichtsstellung in der Versammlung zu übernehmen (1. Timotheus 3:1-7, 10; 5:22; Titus 1:7).
13. Zeugen Jehovas können das vorliegende Dokument auf Bitte hin erhalten. Eine Überprüfung des Dokuments erfolgt zumindest alle drei Jahre.
Veröffentlichungen verfügbar auf jw.org:
• Der Wachtturm, 1. Januar 1984, „Hilfe für Opfer von Blutschande“
• Erwachet!, 8. Oktober 1991, „Die unschuldigen Opfer des Kindesmissbrauchs“ und „Die unsichtbaren Wunden des Kindesmissbrauchs“
• Erwachet!, 8. Oktober 1993, „Unsere Kinder sind in Gefahr“, „Wie können wir unsere Kinder schützen?“ und „Zu Hause sexuellem Missbrauch vorbeugen“
• Erwachet!, Oktober 2007, „Eine Bedrohung, die alle Eltern angeht“, „Wie wir unsere Kinder schützen können“ und „Macht eure Familie zu einem Hort der Sicherheit“
• Fragen junger Leute – praktische Antworten, Band 1, Kapitel 32: „Wie kann ich mich vor sexueller Gewalt schützen“
• Bei euch nachgefragt: „Sexuelle Belästigung“ (Video)
• Fragen junger Leute, „Sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch – Teil 1: Wie kann ich mich schützen?“
• Fragen junger Leute, „Sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch – Teil 2: Können die Wunden heilen?“
• „Wir schützen unsere Kinder“ (Video)
• „Sexuelle Aufklärung: Wie bekommt man das als Eltern hin?“
• Werde Jehovas Freund, „Lektion 17: Kinder brauchen unseren Schutz“ (Video)
• Antworten auf 10 Fragen junger Leute, Frage 8: „Was sollte ich über sexuellen Missbrauch wissen?“
• „Jehovas Zeugen unterstützen die Aufklärungsarbeit zum Schutz vor Kindesmissbrauch“
• Lerne von dem großen Lehrer, Kapitel 10 und 32
• Der Wachtturm, 1. Oktober 2008, „Ein guter Vater – Aber wie?“
• Der Wachtturm, 1. November 2010, „Mit den Kindern über Sex reden“
• Der Wachtturm, Mai 2019, „Liebe und Gerechtigkeit in der Christenversammlung“, „Liebe und Gerechtigkeit angesichts des Bösen“ und „Trost und Hilfe für Missbrauchsopfer“
cpt-X 12/20