Freitag, 3. Dezember 2021

NEWS - EGMR: Das österreichische Religionsrecht verletzt MENSCHENRECHTE (2009)

EGMR: Das österreichische Religionsrecht verletzt Menschenrechte

 

Neuerlicher Sieg für Jehovas Zeugen

 

Wien (OTS) - Straßburg: Zwei gestern veröffentlichte Urteile (Gütl v. Austria und Löffelmann v. Austria) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) festigen erneut den rechtlichen Stand von Jehovas Zeugen in Österreich. In Übereinstimmung mit der Entscheidung vom 31. Juli 2008 entschied der Gerichtshof, dass das österreichische Religionsrecht die europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das Urteil bestätigt, dass Seelsorger von Jehovas Zeugen dadurch diskriminiert werden, dass die Regierung ihnen die Rechte und Privilegien verweigert, welche Geistlichen anderer Kirchen und religiöser Organisationen zugestanden werden.

Die Fälle Gütl und Löffelmann sind deshalb bemerkenswert, weil sie die frühere Entscheidung des Gerichts bestätigen, dass das Recht der religiösen Autonomie für den Pluralismus einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar ist. Dass dem Bemühen der Zeugen Jehovas um volle Anerkennung mehr als 20 Jahre nicht entsprochen wurde, verletzte ihr Recht auf Religionsfreiheit nach Artikel 9 der Konvention. Das Gericht führte weiter aus, dass diese mehr als 20-jährige Dauer in Bezug auf eine religiöse Gruppe, die national und international so gut be-kannt ist wie Jehovas Zeugen, schwerlich zu rechtfertigen ist. Deshalb entschied der Gerichtshof, dass die unterschiedliche Behandlung ihr Recht nach Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 9 verletzte (Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas and Others v. Austria, no. 40825/98, §§ 78, 79, 98, 31. Juli 2008).

Dazu der Sprecher von Jehovas Zeugen in Österreich, Johann Zimmermann: "Die aktuelle Entscheidung des Gerichtshofs unterstreicht seine frühere Rechtsprechung, dass eine national und international so bekannte religiöse Gruppe wie Jehovas Zeugen seit Langem hätte anerkannt werden sollen, und dass die erfolgte Diskriminierung das durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzte."

Obwohl Jehovas Zeugen sich über diese weiteren positiven EGMR-Entscheidungen freuen, sind sie darüber enttäuscht, dass ihnen die österreichischen Behörden weiterhin den Status einer anerkannten Religionsgesellschaft verweigern. Trotz der klaren Entscheidung des EGMR vom 31. Juli 2008 sind Jehovas Zeugen noch nicht als Religionsgesellschaft anerkannt. Im Gegenteil: Ein noch laufendes achtwöchiges Begutachtungsverfahren - bei welchem anerkannte Kirchen und andere Institutionen eingeladen wurden, ihre Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Anerkennung von Jehovas Zeugen abzugeben - hat eine weitere Verzögerung bewirkt.

Am 19. März 2009 wird es wieder eine Entscheidung des EGMR geben, welche die Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen durch die österreichische Regierung zum Gegenstand hat.

 

QUELLANGABE: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090313_OTS0073/egmr-das-oesterreichische-religionsrecht-verletzt-menschenrechte

 

 

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